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Bürgerservice Karlsruhe

Regierungspräsidium Stuttgart

Bildzusatz

Die Regierungspräsidien (RPen) treffen eine Vielzahl von Zulassungsentscheidungen für

  • Bürger: z.B. Stiftungsgenehmigungen, Namensfeststellungen, handwerksrechtliche Ausnahmebewilligungen, Apothekenbetriebserlaubnisse
  • Unternehmen: z.B. arzneimittelrechtliche Erlaubnisse, Schwerlasttransport-Erlaubnisse, Bewilligung und Erlaubnis von Wasserentnahmen und Kiesabbau
  • Kommunen (Gemeinden, Städte, Landkreise): z.B. Genehmigungen von Bauleitplänen und baurechtlichen Satzungen
  • Unternehmen und Kommunen: z.B. Genehmigungen von Anlagen zur Energiegewinnung und Abfallentsorgung, großen Industrieanlagen, Straßen- und Stadtbahnen
  • Schulen: z.B. Zuweisungen von Lehrerinnen und Lehrern an die Schulen, Genehmigungen von zusätzlichen Unterrichtsfächern, Genehmigungen von Privatschulen

Die RPen treffen auch Planungsentscheidungen (Planfeststellungen, Beurteilungen) für raumordnerisch bedeutsame Projekte (z.B. Straßenbauvorhaben) und betreiben die notwendigen Enteignungs- und Entschädigungsverfahren. Sie führen auch die Raumbedarfsplanung für Schulhausneubauten durch.

Als Vollzugsbehörde sind die RPen z.B. für aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber Ausländern und abgelehnten Asylbewerbern zuständig.

Die RPen üben die Kommunalaufsicht (Rechtsaufsicht über die Kommunen im Regierungsbezirk), die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden sowie die Fach- und Dienstaufsicht über Polizeidirektionen und Schulen aus. Widerspruchsbehörden sind die RPen insbesondere in bau-, umwelt- und gewerberechtlichen Verfahren sowie bei Ausländer- und Führerscheinangelegenheiten.

Die RPen fördern mit staatlichen Finanzmitteln kommunale, aber auch private Vorhaben im Feuerwehrwesen, Wohnungsbau, bei sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern, bei Städtebau und Stadterneuerung, im Tourismus, im Agrarbereich, im Öffentlichen Personennahverkehr, beim Schulbau und beim Sport.

Die Schutzaufgaben gegenüber Natur, Landschaft und Umwelt berühren Bürger, Unternehmen und Kommunen, ebenso die Beratungsaufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren, in der Bauleitplanung, in der Landwirtschaft, bei der Schulentwicklung und Qualitätssicherung im Schulbereich und bei der polizeilichen Fahndung.

Die RPen leiten landkreisübergreifende und überregionale Polizeieinsätze. Sie sind tätig in der strategischen Kriminalitätsbekämpfung und in der kriminalpolizeilichen Untersuchung und gewährleisten den Service für die nachgeordneten Dienststellen.

Gegen die Entscheidungen der RPen (zum Beispiel Ablehnung einer Genehmigung, Planfeststellung, Widerspruchsbescheid) können Sie die vorgesehenen Rechtsmittel einlegen.

Allgemein gilt: Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Zweifel daran haben, ob Ihr Anliegen richtig verstanden und beurteilt wird. Wir werden uns Ihres Anliegens nochmals annehmen. Wenn Sie eine Entscheidung in der Sache für unrichtig halten, können Sie sich aber auch an das fachlich zuständige Ministerium wenden (Fachaufsicht). Fragen des allgemeinen Verfahrens oder des dienstlichen Verhaltens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann das Innenministerium überprüfen (Dienstaufsicht). Wenn Sie etwas derartiges überlegen, müssen Sie beachten, dass durch das Einlegen einer Beschwerde bei einem Ministerium die Fristen, die für einen Widerspruch oder in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu beachten sind, nicht gehemmt oder unterbrochen werden.

Die RPen bilden aus: Verwaltungsbeamte im mittleren Verwaltungsdienst. Die RPen sind auch Stationen der Rechts-, Bau- und Verwaltungsreferendarausbildung sowie zuständig für die Zulassung zum gehobenen Verwaltungsdienst.

siehe Anfahrtskizze

Regierungsbezirk Stuttgart

Telefon: 0711 904-0

E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

Fax: 0711 904-11190

Servicekonto-ID: Sichere Servicekonto-Nachricht über das Serviceportal Baden-Württemberg senden

De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

Internet:

Hausanschrift: Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart

Postfach: 70507 Stuttgart

Altenpfleger, Arbeitserzieher, Haus- und Familienpfleger, Heilerziehungsassistent, Heilpädagoge, Jugend- und Heimerzieher, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge mit ausländischer Berufsausbildung – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen

Approbation als Arzt beantragen

Approbation als Tierarzt oder Tierärztin aus Drittstaaten beantragen

Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit ausländischer Berufsausbildung – Approbation beantragen

Aufstieg von Kinderluftballonen - Erlaubnis beantragen

Ausländische Zeugnisse - Anerkennung beantragen

Bewerbung um die Landarztquote Baden-Württemberg abgeben

Bombenfund oder andere Kampfmittel melden

Erlaubnis beantragen für Außenstart und Außenlandung von Luftfahrzeugen

Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse des Gesundheitsfachs anerkennen lassen

Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen

Luftfahrerscheine verlängern

Luftfahrthindernisse - Genehmigung beantragen

Luftrechtliche Erlaubnis für Feuerwerke beantragen

Physiotherapeut, Diätassistent, MTA, Masseur und medizinischer Bademeister, PTA, Logopäde, Ergotherapeut, Podologe, Notfallsanitäter mit ausländischer Berufsausbildung – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen

Privatpilotenlizenz beantragen

Sachverständige für Gegenproben (andere EU-/EWR-Staaten) - Zulassung beantragen

Technischer Assistent in der Medizin mit ausländischer Berufsausbildung – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen

Unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) - Aufstiegserlaubnis beantragen

Vorübergehende Berufserlaubnis als Tierärztin oder Tierarzt beantragen


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