Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder wurde er Ihnen gestohlen?
Dann sind Sie verpflichtet, dies der Personalausweisbehörde (Bürgerbüro) schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden.
Hinweis: Wurde der Personalausweis gestohlen, zeigen Sie den Verlust schnellstmöglich bei der Polizei an.
Einen neuen Ausweis müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen. Besitzen Sie keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises
Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie die Online-Ausweisfunktion schnellstmöglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.
Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen.
Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen.
Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Falls Sie Ihr Sperrkennwort verloren haben, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, bei der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie hier persönlich erscheinen und Ihre Identität nachweisen.
Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt. Sie können sie dann vorerst nicht verwenden.
Wenn Sie Ihren Ausweis wieder finden, können Sie die Sperrung in Ihrer Personalausweisbehörde aufheben lassen.
Achtung: Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der zuständigen Stelle zu melden.
Sie können die Sperrung aber auch direkt bei der zuständigen oder ausstellenden Personalausweisbehörde persönlich oder telefonisch veranlassen. Diese leitet die Sperrung sofort ein. Sie wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren.
Nutzen Sie bei Ihrem verloren gegangenen neuen Personalausweis auch die elektronische Signatur?
Dann müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Hierzu müssen Sie sich an den Anbieter wenden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.
Wichtiger Hinweis, 24.04.2025
Die Nutzung des Self-Service-Terminals für die Erstellung von biometrischen Lichtbildern ist aktuell nur im Stadtamt Durlach möglich. Im Bürgerbüro Kaiserallee 8 und im Bürgerbüro Ost ist die Nutzung aufgrund einer technischen Störung derzeit leider nicht möglich.
Wichtige Hinweise zum biometrischen Lichtbild / Neuerungen ab 01. Mai 2025
Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. Ab Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet werden. Eine Verwendung von Lichtbildern in Papierform ist somit nicht mehr zulässig.
In Ausnahmefällen kann zunächst bis 31.07.2025 weiterhin ein Foto in Papierform akzeptiert werden. Dies ist der Fall, wenn ein Foto vor dem Stichtag 01. Mai 2025 erstellt wurde und kein QR-Code vorhanden ist. Hier ist jedoch auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten.
Das erforderliche digitale biometrische Lichtbild kann entweder direkt in der Personalausweisbehörde oder bei einer zertifizierten Fotografin / einem Fotografen erstellt werden.
Kosten: 6,00 Euro, wenn Sie das verwendete Lichtbild in der Behörde erstellen lassen.
Weitere Informationen: https://www.e-passfoto.de
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen.
Für Sie ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.
Personalausweisbehörde ist
für deutsche Staatsangehörige in Baden-Württemberg:
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros beziehungsweise die Bürgerämter die Aufgaben einer Personalausweisbehörde wahr.
für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche):
Hinweis: Ihr Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wird auch von einer nicht zuständigen Personalausweisbehörde bearbeitet, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Zudem darf ein Personalausweis nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Personalausweisbehörde ausgestellt werden.
Verlust des Personalausweises
Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde erstatten.
Zuständig ist die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder die den Personalausweis ausgestellt hat.
Die Personalausweisbehörde erstellt eine Verlustbescheinigung.
Hinweis: Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises auf Reisen feststellen, wenden Sie sich schnellstmöglich an die örtliche Polizeidienststelle, bei Auslandsreisen an die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung.
Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
Bei Beantragung des Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief mit einer Transport-PIN und der Entsperrnummer (PUK). Bei Abholung erhalten Sie das Sperrkennwort. Diese Angaben benötigen Sie zur Nutzung, Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion.
Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Wenn Sie das Wiederauffinden Ihres Personalausweises anzeigen, erstellt die Personalausweisbehörde eine Mitteilung und veranlasst die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion.
sofort, sobald Ihnen der Verlust oder auch das Wiederauffinden auffällt
bei Verlustanzeige: keine
für den Antrag auf einen neuen Ausweis:
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.
Verlustanzeige: gebührenfrei
Ausstellung eines neuen Personalausweises:
Bei Nutzung des Self-Service-Terminals (im Bürgerbüro K8, Bürgerbüro Ost, Bürgerbüro Durlach):
zuzüglich 5,00 Euro bis 30.04.2025,
zuzüglich 6,00 Euro ab 01.05.2025.
Direktversand-Service (ab 01. Mai 2025): zusätzlich 15,00 Euro
Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN
Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 Euro, bei Auslandsdeutschen von 30 Euro erhoben.
Die Verlustbescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.
Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt in der Regel drei Wochen. Bei verstärktem Bestellaufkommen kann es produktionsbedingt zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis wieder auffinden, kann er erst nach der Anzeige des Wiederauffindens weiter genutzt werden.
Self-Service-Terminal im Bürgerbüro K8, Bürgerbüro Ost, Stadtamt Durlach
Am Self-Service-Terminal können Sie vor Ihrem Termin im Bürgerbüro Ihre biometrischen Daten (biometrisches Passbild, Fingerabdrücke, Unterschrift) für sämtliche Ausweisdokumente einfach selbst erfassen (Gebühr: 5,00 Euro, ab 01.05.2025: 6,00 Euro).
Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit für Säuglinge und Kleinkinder aus praktischen Gründen nicht zur Verfügung steht.
Die erhobenen Daten werden verschlüsselt an das Bürgerbüro übermittelt und täglich automatisch gelöscht.
Bitte aktivieren Sie bei Ihrer Ankunft zuerst Ihre Terminnummer an der Rezeption bzw. am Touchscreen und beginnen danach mit dem Erfassungsprozess an unserem Self-Service-Terminal.
Unsere Empfehlung: Kommen Sie frühestens 15 Minuten vor Beginn Ihres Termins, um auftretende Wartezeiten zu verhindern.
Für die Beantragung eines neuen Personalausweises:
Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 14. April 2025 freigegeben.