Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen (als Wohngeld-, Kinderzuschlagsempfänger), sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:
Antragsanlage - Teilhabe (PDF, 232 KB)
Das Formular wird ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben.
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (PDF, 305 KB)
Das Formular wird ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben.
Antragsanlage - Klassenfahrten und Ausflügen (PDF, 139 KB)
Das Formular wird ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben.
Antragsanlage - Lernförderung (PDF, 241 KB)
Das Formular wird ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben.
Antragsanlage - Schülerbeförderung (PDF, 228 KB)
Das Formular wird ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben.
Antragsanlage - Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung (PDF, 44 KB)
Das Formular wird ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben.
Weitere Anträge und Anlagen für den Bereich Bildung und Teilhabe
Link zur Seite des Fachbereiches für Leistungen aus dem Bereich Bildung und Teilhabe.
Den zuständigen Ansprechpartner nennt Ihnen
In einigen Landkreisen nehmen Stadtverwaltungen die Aufgaben wahr.
Darüber hinaus kann ein Anspruch entstehen, wenn Eltern zwar keine der genannten Sozialliestungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können (Fälle sogenannter Bedarfsauslösung).
Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen.
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Stelle.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
keine
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung Ihres Kindes dienen.
Bei eintägigen Ausflügen besteht die Möglichkeit der Sammelabrechnung über die Schulen.
Sie können auch für die Musik- oder Sportausstattung einen Zuschuss beantragen. Dabei müssen Sie immer einen Eigenanteil leisten.
Der Rechtsbehelf ergibt sich aus dem Ablehnungsbescheid.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Landkreistag hat dessen ausführliche Fassung am 11.05.2023 freigegeben.