Haben Sie Ihren Reisepass verloren? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellst möglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderreisepass.
Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie
In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen.
Tipp: Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Express-Reisepasses ein Reisedokument, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.
Die Passbehörde wird die Polizei über den Verlust Ihres Passes informieren. Einen Diebstahl können Sie auch selbst direkt bei der Polizei melden.
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen.
Für Sie ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.
Passbehörde ist
für deutsche Staatsangehörige in Baden-Württemberg:
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.
für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche):
Hinweis: Ihr Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird auch von einer unzuständigen Passbehörde bearbeitet, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Zudem darf ein Reisepass nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde ausgestellt werden.
Wenn Sie Ihren Reisepass wieder auffinden, kann er erst nach der Anzeige des Wiederauffindens in der Passbehörde weiter genutzt werden.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Reisepass für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen. Um Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub zu vermeiden, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses, ein neues Dokument in Ihrem Bürgeramt zu beantragen.
Sie haben Ihren Reisepass verloren.
Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der Passbehörde Ihres Wohnsitzes oder der Polizei erstatten.
Die Passbehörde erstellt Ihnen auf Wunsch eine Verlustbescheinigung und informiert unverzüglich die Polizei über den Verlust oder Diebstahl des Dokuments, damit eine Speicherung im INPOL-Fahndungssystem und im Schengener Informationssystem (SIS) vorgenommen werden kann.
Sofern nicht die ausstellende Passbehörde die Verlustanzeige entgegen nimmt, wird auch die ausstellende Passbehörde über den Verlust unterrichtet.
Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Pass beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers.
Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Reisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungsinformation der Passbehörde enthält meistens auch einen Vordruck der Abholvollmacht. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.
Wenn Sie das Wiederauffinden Ihres Passes anzeigen, informiert die Passbehörde darüber die Polizei, damit die Löschung im INPOL-Fahndungssystem und im Schengener Informationssystem (SIS) vorgenommen werden kann.
Einführung einer Verwahrungsgebühr ab dem 01.01.2024
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2024 für Identitätsdokumente (Ausweise und Pässe) eine Verwahrungsgebühr von 20,00 Euro zu entrichten ist, sofern das Dokument nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.
Verlustanzeige: keine
bei Antrag auf einen neuen Pass:
Die Ausstellung einer Verlustbescheinigung ist kostenlos.
Für die Ausstellung eines neuen Reisepasses fallen folgende Gebühren an:
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr
Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr
Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 22 Euro zahlen.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, zum Beispiel bei Passverlust, beantragen, müssen Sie einen weiteren Zuschlag von 31,00 Euro bezahlen.
Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN
Verwahrungsgebühr bei Abholung nach 3 Monaten: 20,00 Euro
Die Verwahrungsgebühr wird erhoben, sofern das beantragte Dokument nicht innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.
Die Verlustbescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.
Für die Beantragung eines neuen Reisepasses:
Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 15. April 2024 freigegeben.