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Bürgerservice Karlsruhe

Private Feuerwerke - Eine Ausnahmegenehmigung vom Abbrennverbot pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 beantragen

Möchten Sie ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Auf Grund eines erhöhten Beschwerdeaufkommen werden von der Stadt Karlsruhe seit 2015 Feuerwerke von Privatpersonen für Geburtstage, Hochzeiten und andere private Veranstaltungen nicht mehr genehmigt.

Hier überwiegt das öffentliche Interesse, den Bürger vor vermeidbaren Lärmquellen einer privaten Veranstaltung ohne Öffentlichkeitsbezug zu schützen.

Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch.

Hinweis: Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dürfen Sie keine Feuerwerkskörper der Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie T1, T2 oder sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1, P2 abbrennen.

Hinweis: Nur zum Jahreswechsel (am 31. Dezember und 1. Januar) dürfen Sie als Privatperson über 18 Jahre Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") ohne Genehmigung abbrennen.

Polizeirecht

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne entsprechende Genehmigung im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die eine Geldbuße verhängt werden kann.

keine Genehmigung möglich

Informationen für Inhaberinnen und Inhaber einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz oder eines Befähigungsscheins: Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen - Feuerwerke anmelden

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