Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen.
Beispiele für Sperrmüll:
Achtung: Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen oder Sanitärkeramik gehören nicht zum Sperrmüll. Diese müssen Sie als Bauschutt getrennt entsorgen. Verschmutzte Tapeten müssen Sie als Restabfall entsorgen.
Hinweis: Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Drei Regeln, die erfüllt sein müssen:
Bitte beachten Sie:
Die bereitgestellte Sperrmüllmenge bei beiden Abholungen pro Haushalt ist auf 4 Kubikmeter beschränkt.
In Karlsruhe können Bürgerinnen und Bürger zweimal im Jahr ihren Sperrmüll kostenlos und bequem entsorgen:
Termin vereinbaren:
Über die Behördennummer 115 oder im Internet unter Karlsruhe/sperrmuell_Abruf können Sie einen Termin für Ihren Sperrmüll vereinbaren.
Die Termine für den Straßensperrmüll finden Sie im Abfuhrkalender unter
Keine.
In Karlsruhe können Bürgerinnen und Bürger zweimal im Jahr ihren Sperrmüll kostenlos entsorgen.
Keine.
Keiner.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 27. Januar 2023 freigegeben.