Sind Sie beide deutsche Staatsangehörige und heiraten zum ersten Mal?
Dann müssen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin die beabsichtigte Eheschließung anmelden.
Der Eheschließung geht die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt voraus.
Das zuständige Standesamt prüft, ob die Voraussetzungen zur Eheschließung gegeben sind.
Es ist das Standesamt zuständig in dessen Bezirk einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Die Eheschließung selbst kann bei jedem Standesamt erfolgen.
Wenn Sie beide keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll. Dort erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für Ihre beabsichtigte Eheschließung in Deutschland benötigen. Weitere Informationen finden Sie im FAQ auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Eheschließung - Traukalender Durlach
Eheschließung - Traukalender Karlsruhe Stadt
Bitte beachten:
Trauort und Wunschtermin für Ihre Eheschließung können Sie bis zu 6 Monate im Voraus online reservieren.
Nur für Standesamtsbezirk Karlsruhe Stadt möglich.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Eheschließung - Trauung in Durlach
Hier finden Sie weitere Information zur Trauung in Durlach.
Standesamt - Infoblatt Datenschutz: Eheschließung (PDF)
Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (PDF)
Die anmeldende Person bringt das ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Anmeldung mit.
Standesamt Karlsruhe-Stadt: Eheschließungen und Urkundenstelle
das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar (oder einer der Eheschließenden) seinen Wohnsitz hat oder sich gewöhnlichen aufhält
Die Eheschließenden
Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an.
Die Anmeldung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung, frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin, möglich.
Hinweis Standesamt Karlsruhe-Stadt:
Für Paare ohne Auslandsbeteiligung (beide Partner sind in Deutschland geboren und haben die deutsche Staatsangehörigkeit) ist es möglich, einen Trautermin bis zu 6 Monate vorab online zu reservieren.
Die Online-Reservierung ist nicht möglich bei Sondertrauorten.
Der Eheschließungstermin wird erst verbindlich festgelegt, wenn die Anmeldung erfolgt ist und alle Ehevoraussetzungen erfüllt sind.
Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.
Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie
Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.
Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Diese Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Danach müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.
keine
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde.
Hinweis: Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Hinweise werden nur auf Verlangen aufgenommen.
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.
hängt vom Einzelfall ab
keine
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 22.04.2025 freigegeben.