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Bürgerservice Karlsruhe

Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen

Wenn Sie als Ausländer im Besitz einer Duldung sind und einer Erwerbstätigkeit nachgehen beziehungsweise nachgehen möchten, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Achtung: Die Beschäftigung dürfen Sie erst aufnehmen, wenn Sie eine entsprechende Arbeitserlaubnis erhalten haben. Die Arbeitserlaubnis müssen Sie schon für die bestehende Duldung beantragen.

Hinweis: Geduldete mit einer Ausbildungsduldung haben nach erfolgreichem Abschluss ihrer qualifizierten Berufsausbildung einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für eine der erworbenen beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung für die Dauer von zwei Jahren, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Anträge der Ausländerbehörde Stadt Karlsruhe

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Papierformular) (PDF)

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Ausländerbehörde

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Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind:

  • Sie erfüllen die Passpflicht.
    Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
    • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
    • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
    • etwaige Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.
  • Sie verfügen über
    • eine in Deutschland absolvierte qualifizierte Berufsausbildung oder einen in Deutschland erworbenen Hochschulabschluss oder
    • einen im Ausland erworbenen Hochschulabschluss und eine ununterbrochene zweijährige berufliche Erfahrung in Deutschland oder
    • eine im Ausland erworbene qualifizierte Berufsausbildung und eine ununterbrochene dreijährige Tätigkeit als Fachkraft in diesem Beruf in Deutschland.
  • Sie haben einen Arbeitsplatz oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot.
  • Die Bundesagentur für Arbeit erteilt die erforderliche Arbeitserlaubnis.

Hinweis: Ob Sie die Arbeitserlaubnis erhalten, richtet sich nach den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland und der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. Ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis kann Ihnen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

In folgenden Fällen erhalten Sie keine Aufenthaltserlaubnis:

  • Sie haben die Ausländerbehörde absichtlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht.
  • Sie haben behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung absichtlich hinausgezögert oder behindert.
  • Sie stehen mit extremistischen oder terroristischen Organisationen in Verbindung oder unterstützen diese.
  • Sie wurden wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt. Darunter fallen nicht:
    • Geldstrafen von bis zu 50 Tagessätzen und
    • Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz nur von Ausländern begangen werden können
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Sie müssen den Aufenthaltstitel schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Diese holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein, wenn diese erforderlich ist.

Anschließend erhalten Sie entweder die Aufenthaltserlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.

Wenn Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe einen Antrag stellen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Antrag online stellen
    Sie rufen den Onlinedienst auf. Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Antrag schriftlich stellen
    Sie füllen das Antragsformular aus und unterschreiben dieses. Die erforderlichen Unterlagen und das Antragsformular können Sie per Post einreichen oder in den Briefkasten einwerfen. Unsere Anschrift: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe. Gegebenenfalls ist hier eine längere Bearbeitung notwendig.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Ausländerbehörde erhalten Sie unsere Entscheidung per E-Mail oder per Post. Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie selbst einen Termin zur Abgabe der biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) vereinbaren. Bei diesem Termin bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.

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Keine.

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  • Nachweis der Erfüllung der Passpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis Ihrer Berufsausbildung oder Ihres Studiums beziehungsweise Nachweis Ihrer qualifizierten Beschäftigung in den letzten drei Jahren
  • Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse
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  • Geltungsdauer bis zu einem Jahr oder über ein Jahr: EUR 100,00
  • Verlängerung bis zu drei Monaten: EUR 96,00
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 93,00
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voraussichtlich vier bis sechs Wochen

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Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau und noch nicht volljährige Kinder haben nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Familiennachzug. Sie dürfen ebenfalls erwerbstätig sein.

Wenn Sie selbständig tätig sein wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

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Keiner.

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 07. November 2024 freigegeben.

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