Bewohnerparkausweis beantragen
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz. Die Erteilung der Ausweise erfolgt in größerer Anzahl als Stellplätze vorhanden sind und berechtigt zum Parken in dieser Zone.
Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
In Karlsruhe müssen werktags von 09:00 bis 18:00 Uhr 50 Prozent und danach 25 Prozent der Parkflächen für Nichtbewohner nutzbar sein.
Weitere Informationen: Bewohnerparkzonen im Mobilitätsportal.
Zu beachten
- Drei Kennzeichen auf einem Ausweis sind möglich.
Somit kann der Ausweis wahlweise in einem der Fahrzeuge ausgelegt werden. - Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Parkplatz.
- Es sind immer mehr Ausweise im Umlauf wie Parkplätze vorhanden (ca. 3:1).
Keinen Ausweis erhalten
- Gewerbetreibende
- Freiberufler
- Ärzte
Wichtig
Der Original-Ausweis muss immer bei der Nutzung im Sichtbereich der Frontscheibe platziert werden!
Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst:
Bewohnerparkausweis – Alles Wichtige auf einen Blick
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Bewohnerparkausweis: Formular A: Antrag
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Bewohnerparkausweis: Formular B: SEPA-Basislastschrift
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Bei einem Erstantrag haben Sie noch kein Buchungszeichen.
Bitte tragen Sie in diesen Fällen mehrere Punkte in das Feld "Mandatsreferenz" ein.
Bewohnerparkausweis: Formular C: Nutzungsbestätigung durch Fahrzeughalter
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Straßenverkehrsstelle: Infoblatt Datenschutz Bewohnerparkausweis (PDF)
Zuständige Stelle
Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde
Es können neben Städten und Gemeinden auch Landratsämter, Große Kreisstädte oder Verwaltungsgemeinschaften für die Ausstellung der Bewohnerparkausweise zuständig sein.
Hinweise
Keine.
Voraussetzungen
- Die Bewohnerin oder der Bewohner muss mit Hauptwohnsitz innerhalb der Bewohnerparkzonen gemeldet sein.
- Das Fahrzeug ist auf den Antragsteller zugelassen oder wird dauerhaft von ihm genutzt.
- Ist der Antragsteller nicht Halter des Fahrzeugs wird eine Bestätigung des Halters oder der Halterin über die dauerhafte Nutzung des Fahrzeugs benötigt.
Verfahrensablauf
Der Bewohnerparkausweis kann aktuell nur schriftlich beantragt werden:
- per Post
- per E-Mail (strassenverkehrsstelle@oa.karlsruhe.de)
- per Einwurf in den Briefkasten der Steinhäuserstraße 22
Der Bewohnerparkausweis wird auf dem Postweg übersandt.
Der Bewohnerparkausweis wird nur mit Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandates ausgestellt,
dabei kann "einmalige Zahlung" oder "wiederkehrende Zahlung" ausgewählt werden.
Bei "einmaliger Zahlung" muss vor Ablauf der Gültigkeit ein neues SEPA-Basislastschriftmandat erteilt werden.
Der Bewohnerparkausweis muss bei allen Änderungen im Original vorgelegt werden.
Zum Beispiel bei Umzug, bei Fahrzeugwechsel.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular A: Bewohnerparkausweis (ausgefüllt und unterschrieben)
- Personalausweis oder gültiger Reisepass (Kopie bei Antrag per Post)
- Fahrzeugschein (Kopie bei Antrag per Post)
- Wenn eine jährliche automatische Verlängerung des Bewohnerparkausweises gewünscht wird zusätzlich
- Antragsformular B: SEPA-Basislastschriftmandat (ausgefüllt und unterschrieben)
Bei einem Erstantrag haben Sie noch kein Buchungszeichen.
Bitte tragen Sie in diesen Fällen einen Punkt in das Feld "Mandantsreferenz" ein.
- Antragsformular B: SEPA-Basislastschriftmandat (ausgefüllt und unterschrieben)
- Wenn der Antragsteller nicht Halter des Kraftfahrzeugs ist
zusätzlich- Antragsformular C: Nutzungsbestätigung (ausgefüllt und unterschrieben)
- Führerschein der Bewohnerin beziehungsweise des Bewohners
Kosten
- Jahresgebühr: 360,00 Euro
- Alle Änderungen auf dem Bewohnerparkausweis:
Umzug in andere Zone oder Fahrzeugwechsel: 36,50 Euro - Ersatzausstellung: 36,50 Euro
Zahlungsarten:
SEPA-Lastschriftmandat
Vertiefende Informationen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Wie Sie Widerspruch einlegen können, erfahren Sie im Bescheid zu Ihrem Antrag
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 45 Absatz 1b Nummer 2a Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Jeweilige örtliche Gebührenordnung (soweit vorhanden), ansonsten Gebühren-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 28. Januar 2026 freigegeben.