Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.
Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:
- Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
- Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Zuständige Stelle
Kundenservice Baulasteneinsicht und Erschließungsbeiträge
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet
Hinweise
keine
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
- Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
- Person, die das Grundstück kaufen möchte.
Verfahrensablauf
Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Kosten richten sich nach der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe.
Rechtsbehelf
keinen
Freigabevermerk
26.03.2025 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg