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Bürgerservice Karlsruhe

Tätigkeit als Kindertagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder

  • länger als drei Monate gegen Entgelt,
  • außerhalb der Wohnung der Kinder,
  • während eines Teils des Tages und
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.

Kindertagespflege

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  • Sie sind für die Kindertagespflege geeignet, wenn Sie sich durch Ihre
    o Persönlichkeit,
    o Sachkompenezt und
    o Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechitgten und anderen Kindertagespflegepersonen
    auszeichnen.
  • Sie haben an einer Qualifizierungsmaßnahme über mindestens 300 Unterrichtseinheiten auf der Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts für Kindertagespflegepersonen teilgenommen. Für Kindertagespflegepersonen, deren Qualifikation bis zum 31. Dezember 2021 erfolgreich abgeschlossen wurde, beträgt die Qualifizierung mindestens 160 Unterrichtseinheiten. Wenn Sie einschlägige Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Qualifizierung vorgesehen.
  • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.
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Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist beim zuständigen Jugendamt, Fachdienst Kindertagespflege, zu beantragen. Bitte informieren Sie sich direkt beim Fachdienst Kindertagespflege, welche Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Kindertagespflege für eine Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe erfüllt werden müssen.

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Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson umfasst 300 Unterrichtseinheiten und wird in der Stadt Karlsruhe binnen eines Jahres absolviert. Nach Durchführung von 50 Unterrichtseinheiten ist die Aufnahme von Tagespflegekindern möglich, während der Qualifizierungskurs tätigkeitsbegleitend fortgeführt wird. Für Fachkräfte nach § 7 KiTaG besteht die Möglichkeit einer verkürzten Qualifizierung von 50 Unterrichtseinheiten.

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Erkundigen Sie sich direkt beim Fachdienst Kindertagespflege, welche Unterlagen für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson erforderlich sind.

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Der Besuch des Qualifizierungskurses beim Fachdienst Kindertagespflege ist für Sie kostenfrei.

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Nähere Informationen für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson in der Stadt Karlsruhe finden Sie unter der Homepage der Stadt Karlsruhe.

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Keiner.

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 05. Februar 2025 freigegeben.

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