Antragsberechtigte
Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen können eine Ausnahmegenehmigung ("blauer Parkausweis") erhalten. Nur mit dem blauen Parkausweis darf auf Behinderten-Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol geparkt werden.
Gültigkeitsbereich
Der "blaue Parkausweis" gilt in allen Staaten der Europäischen Union.
Parkberechtigungen
Besitzen Sie einen "blauen Parkausweis", haben Sie folgende Berechtigungen (sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht):
Sie müssen den Parkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen und die Ausnahmegenehmigung immer mitführen.
Mit der Ausnahmegenehmigung dürfen Sie auch kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG parken.
Weitere Parkerleichterungen gibt es für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen ("orangefarbener Parkausweis").
Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle
Für die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Ort, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Sie können den "blauen Parkausweis" erhalten, wenn Sie schwerbehindert sind und entweder
Hinweis: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann die Behörde eine Ausnahmegenehmigung auch erteilen, wenn Sie keine Fahrerlaubnis besitzen. Der "blaue Parkausweis" wird dann für die Fahrerin oder den Fahrer des Kraftfahrzeuges ausgestellt.
Sie können den blauen Parkausweis beziehungsweise die Ausnahmegenehmigung formlos bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen. Im Ausnahmefall können Sie sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.
Keine.
Keine.
Individueller Behindertenparkplatz
Einen persönlichen Behindertenparkplatz (zum Beispiel bei der Wohnung oder Arbeitsstelle) müssen Sie gesondert beantragen. Im Gegensatz zum Parkausweis haben Sie auf einen persönlichen Behindertenparkplatz keinen Rechtsanspruch.
Einen persönlichen Behindertenparkplatz können Sie erhalten, wenn
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Keiner.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 10. August 2021 freigegeben.