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Bürgerservice Karlsruhe

Wohnsitz - Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden

Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Online-Dienst Meldewesen

  • Ihren neuen Wohnsitz können Sie über unseren Universal-Onlinedienst (Meldewesen) anmelden.
  • Bitte achten Sie darauf, bei An-, Um- und Abmeldungen über den Online-Universalassistenten vollständige Angaben zu machen und alle erforderlichen Nachweise beizufügen. Darüber hinaus ist Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Meldeschein nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes zwingend erforderlich. Aus organisatorischen Gründen müssen wir eingereichte unvollständige Unterlagen leider mit den entsprechenden Erläuterungen zurücksenden, ohne eine abschließende Sachbearbeitung vorzunehmen.
  • Dazu klicken Sie bitte auf den folgenden Link und wählen den betreffenden Service (Anmeldung des Einzugs in eine neue Wohnung nach § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz) aus:
    Link zum Universal-Onlinedienst (Meldewesen)

Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) / Registration at the registration office

Ausfüllhilfe in englischer Sprache: Registration (guide to completion of the German registration form)

Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung

Online-Terminvereinbarung

Wohnungsgeberbescheinigung (Papierformular) / Landlord certificate

Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Grötzingen

Bürgerbüro Hohenwettersbach

Bürgerbüro Kaiserallee 8

Bürgerbüro Neureut

Bürgerbüro Ost

Bürgerbüro Stupferich

Bürgerbüro Wettersbach

Bürgerbüro Wolfartsweier

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.

Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.

Sie ziehen innerhalb der Stadt Karlsruhe um.

Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Für eine schriftliche oder elektronische Ummeldung füllen Sie bitte den Meldeschein über den Onlinedienst Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) aus (siehe unter "Formulare")

  • und reichen diesen unterschrieben ein.
  • Oder Sie können den unterschriebenen Meldeschein bei der Meldebehörde einreichen:
    Ordnungs- und Bürgeramt, Bürgerbüro, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe

Beizufügen sind außerdem eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses in guter Qualität sowie die Wohnungsgeberbestätigung.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen bekommen Sie von uns eine E-Mail oder einen Brief bezüglich der Terminvereinbarung. Bei diesem Termin bekommen sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung, einen neuen Adressaufkleber für Ihre Identitätsdokumente und es wird eine Änderung Ihres Chips im Personalausweis / Aufenthaltstitel vorgenommen.

Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn

  • diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
  • diese mit Ihnen umziehen.

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.

  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular: Anmeldung - Meldeschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie bei schriftlicher Ummeldung)
  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular: Wohnungsgeberbestätigung

Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.

Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei. In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

Keiner

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung
  • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
  • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 15. April 2024 freigegeben.

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