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Bürgerservice Karlsruhe

Wohnsitz abmelden

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

  • ins Ausland umziehen oder
  • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde , die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Ins Ausland abmelden

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)

Online-Terminvereinbarung

Wohnsitz Abmeldung (PDF)

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Bürgerbüro Kaiserallee 8

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  • Umzug oder
  • Wohnungsaufgabe
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Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Die Abmeldung bei der Meldebehörde kann auch elektronisch oder schriftlich vorgenommen werden. Sie müssen uns das ausgefüllte Formular, eine Passkopie und bei Ausländern eine Kopie des Aufenthaltstitels zukommen lassen.
Bei schriftlicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung per Post zugesandt.

Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden.

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Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

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Bei persönlicher Vorsprache

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Als bevollmächtigte Person

  • eigener Reisepass oder Personalausweis
  • formlose, schriftliche Vollmacht
  • ausgefülltes Abmeldeformular mit Unterschrift der meldepflichtigen Person
  • Personalausweis oder Reisepass der vollmachtgebenden Person
  • gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vom Vollmachtgebenden

Schriftlich per Post

  • ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular
  • Ausweiskopie
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keine

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Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort

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Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

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Keiner

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Bundesmeldegesetz (BMG):

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung
  • § 21 Mehrere Wohnungen
  • § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
  • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG):

  • § 5 Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 24. Februar 2025 freigegeben.

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