Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Anträge der Ausländerbehörde Stadt Karlsruhe
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt-EU (Papierformular) (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Ausländerbehörde ist
Hinweis: Zur Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren zählen auch:
Folgende Personen können keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten:
Hinweis: Wenn Sie keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten können, gilt das auch für Ihre nach Deutschland nachgezogenen Familienangehörigen.
Wenn Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe einen Antrag stellen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Ausländerbehörde erhalten Sie unsere Entscheidung per E-Mail oder per Post. Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie selbst einen Termin zur Abgabe der biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) vereinbaren. Bei diesem Termin bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.
Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Keine.
EUR 109,00
voraussichtlich vier bis sechs Wochen
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt gemäß § 51 Abs. 9 Satz 1 AufenthG in folgenden Fällen:
Keiner.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 08. November 2024 freigegeben.