Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Ein Fahrzeug kann online zugelassen werden.
Voraussetzung: Personalausweis mit freigeschalteter eID Funktion oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Wunschkennzeichen online reservieren
Hinweis: Aus technischen Gründen können im Zeitfenster von 00.50 bis 02.00 Uhr keine Kennzeichen online reserviert werden.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle
Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung beim Zulassungswesen der Stadt Karlsruhe weitergeleitet.
Zulassungsstelle: Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)
Information der Zulassungsstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle
örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere. Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:
Hinweise:
Es gibt keine Frist.
bei Vertretung durch einen Dritten:
bei Firmen: zusätzlich Gewerberegisterauszug oder Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
bei Vereinen: zusätzlich Vereinsregisterauszug
*Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift beigefügt werden.
Hinweis: Kosten für Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an.
Zahlungsarten: Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Widerspruch
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 221
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 19. März 2024 freigegeben.