Menü

Bürgerservice Karlsruhe

Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Terminvereinbarung

einklappen

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Zulassung über i-Kfz

Wunschkennzeichen online reservieren

einklappen

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs (PDF)

Checkliste zur Fahrzeugzulassung bei der Stadt Karlsruhe (PDF)

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer beim zuständigen Hauptzollamt

Zulassung eines Kraftfahrzeugs durch minderjährige Person (Einwilligungserklärung) (PDF)

Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)

einklappen
einklappen
  • Sie haben ein neues Fahrzeug.
  • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
einklappen

Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
  • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere. Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Für die Erstzulassung eines Fahrzeugs haben Sie folgende Möglichkeiten:

Persönliche Vorsprache

  • nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle oder in den zuständigen Bürgerbüros
  • Termine können Sie online unter karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren.

Online-Zulassung über i-KFZ

einklappen

Es gibt keine Frist.

einklappen
  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
  • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
  • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

bei Vertretung durch einen Dritten:

  • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original; Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

bei Änderungen am Fahrzeug:

  • Vorlage einer Betriebserlaubnis
Ergänzung Stadt Karlsruhe

Welche Unterlagen Sie für Ihr Anliegen benötigen und wichtige Hinweise finden Sie hier:

Checkliste zur Fahrzeugzulassung bei der Stadt Karlsruhe

einklappen
  • Verwaltungsgebühr: 12,80 EUR für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal
  • Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden
  • Verwaltungsgebühr: 10,20 EUR für die Wahl eines Wunschkennzeichen
Ergänzung Stadt Karlsruhe

Hinweis: Kosten für Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

einklappen

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

einklappen
einklappen

keine

Ergänzung Stadt Karlsruhe
  • Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
  • Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zulassung des Fahrzeugs.

Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

  • Das Hauptzollamt Karlsruhe ist für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.
  • Ohne Erteilung einer Einzugsermächtigung darf die Kfz-Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen.
  • Sollte der Halter nicht der Steuerpflichtige sein, muss die Einzugsermächtigung sowohl vom Steuerpflichtigen (Kontoinhaber) als auch vom Halter unterschrieben werden.
  • Weitere Informationen: Zoll: Zahlung der Kfz-Steuer

Kennzeichenschilder

  • Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
  • bei Wunschkennzeichen: Kennzeichenschilder vorab reservieren

Umweltzonen

  • Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie bei der Zulassung auch eine Feinstaubplakette
einklappen

Widerspruch

einklappen

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

  • § 6 (FZV) Antrag auf Zulassung
  • § 3 Abs. 1, 4 (FZV) Notwendigkeit einer Zulassung

Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 221

einklappen

26.02.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Karlsruhe

einklappen
nach oben