Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder zulassen.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.
Sie können PKWs, Motorräder und Anhänger wieder zulassen. Den Antrag dafür können Sie persönlich beziehungsweise eine Vertretung bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Alternativ können Sie die Wiederzulassung über das i-Kfz Portal digital beantragen.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Ein Fahrzeug kann online zugelassen werden.
Voraussetzung: Personalausweis mit freigeschalteter eID Funktion oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle
Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung beim Zulassungswesen der Stadt Karlsruhe weitergeleitet.
Zulassungsstelle: Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)
Information der Zulassungsstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle
Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Sie können eine Wiederzulassung auf denselben Halter vor Ort auf der Zulassungsbehörde oder online beantragen.
Wenn Sie die Wiederzulassung vor Ort auf der Zulassungsbehörde beantragen möchten:
Wenn Sie die Wiederzulassung online beantragen wollen:
Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zulassung des Fahrzeugs.
keine
*Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss
zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift
beigefügt werden.
Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:
Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:
Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:
Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:
Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Die Höhe der Kosten für eine Wiederzulassung auf denselben Halter hängt davon ab, ob der Verwaltungsvorgang vor Ort oder online durchgeführt wird. Die Kosten für eine Wiederzulassung auf denselben Halter werden gegebenenfalls ergänzt durch Kosten für besondere Kennzeichen und Zulassungsdokumente.
Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
Es handelt sich nur um eine Wiederzulassung auf denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf einen anderen Halter.
Widerspruch
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Anlage zu Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 19. Juni 2024 freigegeben.