Staatsangehörige der Schweiz, die nach Deutschland ziehen, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten sie zum Nachweis des Aufenthaltsrechts eine Aufenthaltserlaubnis.
Hinweis: Zeigen Sie Ihren Aufenthalt nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Papierformular) (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Wenn Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe einen Antrag stellen möchten, haben Sie folgende Möglichkeit:
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Ausländerbehörde erhalten Sie unsere Entscheidung per E-Mail oder per Post. Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie selbst einen Termin zur Abgabe der biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) vereinbaren. Bei diesem Termin bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.
Sie müssen Ihren Aufenthalt innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Einreise nach Deutschland anzeigen. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen für das Freizügigkeitsrecht erfüllen. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Sie können wählen, ob Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen oder in der bisherigen Form auf einem Formular erhalten wollen.
Keine.
vier bis sechs Wochen
Nähere Informationen zum Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Keine.
Widerspruch und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 11. November 2024 freigegeben.