Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Nur möglich für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle
Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung beim Zulassungswesen der Stadt Karlsruhe weitergeleitet.
Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)
Information der Zulassungsstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle
örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Für die Abmeldung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:
Es gibt keine Frist.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
Hinweis: Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug persönlich vor Ort bei einer anderen als der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde abmelden, müssen Sie eine erhöhte Gebühr zahlen.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
keine
Widerspruch
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 224
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 28. Februar 2025 freigegeben.