Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.
Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf "Begleitetes Fahren ab 17" (Onlineantrag mit Postversand)
Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Führerscheinstelle: Infoblatt Datenschutz (PDF)
Information der Führerscheinstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle
Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle der Stadt Karlsruhe weitergeleitet.
Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle
die Führerscheinstelle Ihres Hauptwohnsitzes
Führerscheinstelle ist,
Sie
Die Begleitperson
Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.
Den Antrag müssen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes stellen.
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Einen Termin können Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 115 vereinbaren.
Neben dem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis sind auch Angaben zur Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 erforderlich (Antrag auf die Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 sowie Angaben zu den Begleitpersonen).
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung. Diese ist der Nachweis Ihrer Fahrberechtigung. Sie gilt nur im Inland. Nach Ihrem 18. Geburtstag können Sie die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Stelle in einen Kartenführerschein umtauschen.
Zusätzlich müssen Sie für jede Begleitperson das Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorlegen:
Im Vergleich zum "normalen" Führerschein fallen folgende zusätzliche Gebühren an:
Keine.
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort).
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 02. Oktober 2023 freigegeben.