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Bürgerservice Karlsruhe

Reisepass - Wohnortänderung beantragen

Wenn sich Ihr Wohnort geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse in Ihren Reisepass eintragen lassen. Das können Sie online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet. Sie können auch persönlich zum Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes gehen.

Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Reisepass geändert werden. Auf dem Wohnortaufkleber steht Ihr Aufenthaltsort im Ausland.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Terminvereinbarung

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Wohnsitz elektronisch anmelden

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Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Grötzingen

Bürgerbüro Hohenwettersbach

Bürgerbüro Kaiserallee 8

Bürgerbüro Neureut

Bürgerbüro Ost

Bürgerbüro Stupferich

Bürgerbüro Wettersbach

Bürgerbüro Wolfartsweier

Passbehörden in Baden-Württemberg sind:

  • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
  • die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.

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Wenn Sie die Wohnortänderung in Ihrem Reisepass online ändern möchten, müssen Sie auch einen neuen Wohnsitz anmelden.

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  • Sie haben einen gültigen Reisepass.
  • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.

Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):

  • Sie haben einen gültigen Personalausweis und haben die Online-Ausweisfunktion im Personalausweis freigeschaltet.
  • Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
  • Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
  • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
  • Sie haben ein Nutzerkonto (beispielsweise BundID).

Bei Wegzug ins Ausland:

  • Sie melden sich bei Ihrer zuständigen Meldebehörde ab.
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Wenn Sie die Wohnortänderung persönlich beantragen:

Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung

  • Sie erhalten Post an Ihre neue Anschrift. Diese enthält einen Wohnortaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort und Hinweise, wie Sie den Wohnortaufkleber in Ihrem Reisepass anbringen.

oder

Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.

  • Sie legen Ihren gültigen Reisepass und Ihre Meldebestätigung vor.
  • Das Bürgeramt aktualisiert den Wohnort in Ihrem Reisepass mittels eines Wohnortaufklebers.

Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Wohnortänderung im Reisepass beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Ist eine An- oder Ummeldung des Wohnsitzes noch nicht erfolgt, ist eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. In diesem Zug erfolgt die Aktualisierung der Dokumente.

Ist die An- oder Ummeldung des Wohnsitzes bereits erfolgt und es muss lediglich der Wohnsitz im Reisepass aktualisiert werden, so kann dies im Expressbereich der Kaiserallee 8 ohne Termin erfolgen.

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Sie müssen Ihren Wohnort unverzüglich nach der Adressänderung in Ihrem Reisepass ändern lassen oder selbst online ändern.

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  • gültiger Reisepass
  • aktuelle amtliche Meldebestätigung
Ergänzung Stadt Karlsruhe
  • aktuelle amtliche Meldebestätigung,
    wenn die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt

Auslandsdeutsche

  • bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten Wohnort
  • bei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland
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Es fallen keine Kosten an.

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Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

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  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage
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Passgesetz (Passgesetz – PassG)

  • § 4 Passmuster; Verordnungsermächtigung
  • § 15 Pflichten des Inhabers
  • § 19 Zuständigkeit

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)

  • § 13 Muster des Reisepasses; Änderung von Daten
  • § 27 Gebühren
  • Anlage 2b Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes
  • Anlage 2c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes
  • Anlage 11 Vorbemerkung Nummer 6 Tabellen 3 und 4

Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)

  • Nummern 4.1.9 Wohnort
  • Nummer 6.2.1.4 Änderungen im Reisepass
  • Nummer 6.2.2.5
  • Nummer 21.2.8

Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes

  • § 1 Pass- und Personalausweisbehörden
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05.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Karlsruhe

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