Sie benötigen ein Ausfuhrkennzeichen für die Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland?
Steht das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe?
Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen? Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen. Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.
Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle
Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung beim Zulassungswesen der Stadt Karlsruhe weitergeleitet.
Zulassungsstelle: Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)
Information der Zulassungsstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:
War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.
Tipp: Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Keine.
Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 31,40
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.
Zahlungsarten:
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Ohne Erteilung einer Einzugsermächtigung darf die Kfz-Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen.
Sollte der Halter nicht der Steuerpflichtige sein, muss die Einzugsermächtigung sowohl vom Steuerpflichtigen (Kontoinhaber) als auch vom Halter unterschrieben werden.
Sofern kein EU-Konto (IBAN und BIC muss angegeben werden) besteht, gilt folgendes Verfahren:
Die Zulassungsstelle stellt eine Bescheinigung zur Vorlage beim Hauptzollamt Karlsruhe aus. Dort wird die Steuer festgesetzt und bezahlt.
Die Bescheinigung über die Bareinzahlung muss bei der Zulassungsstelle bei der Beantragung des Ausfuhrkennzeichens vorgelegt werden.
Keinen
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 12.05.2022 freigegeben.