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Bürgerservice Karlsruhe

Gewerberegister - Auskunft beantragen

Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.

Gewerbetreibende müssen bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung

  • eines Gewerbes,
  • einer Zweigniederlassung oder
  • einer Zweigstelle.

Das Verzeichnis dieser Meldungen in einer Gemeinde ist das Gewerberegister.

Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbean- oder ummeldung wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.

Das gilt nicht für Informationen über abgemeldete Betriebe.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Einfache Auskunft aus dem KM-Gewerberegister

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Gaststätten- und Gewerberecht

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat

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Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören

  • der Name,
  • der Name des Geschäfts (Geschäftsbezeichnung),
  • die betriebliche Anschrift und
  • die angezeigte Tätigkeit.

Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.

Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie

  • Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
  • sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder
  • Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.

Achtung: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte erteilt.

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Die Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, zum Beispiel:

  • Name des Betriebs
  • Name der Gewerbetreibenden
  • die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift

Tipp: Je nach Angebot der Gemeinde stehen das Gewerberegister und Antragsformulare auch im Internet zur Verfügung.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Für Ihren Antrag haben Sie folgende Möglichkeiten:

Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:
Rufen Sie den Online-Dienst auf.
Geben Sie die Daten zum gesuchten Betrieb ein.
Eine einfache Auskunft erhalten Sie online kostenlos.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
Senden Sie uns Ihren formlosen Antrag

  • per Post an: Ordnungs- und Bürgeramt, Gaststätten- und Gewerberecht, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
  • per Briefkasteneinwurf: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
  • per E-Mail an: gewerbewesen@oa.karlsruhe.de

Die Auskunft erhalten Sie zusammen mit der Gebührenrechnung per Post.

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keine

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bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie

  • Schuldtitel,
  • Vertragskopien oder
  • Rechnungen
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Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Bei schriftlicher Beantragung: 15,00 Euro

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keine

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Ausführungen zum Rechtsbehelf können Sie der Entscheidung der Behörde entnehmen.

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Gewerbeordnung (GewO):

  • § 14 Anzeigepflicht
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11.02.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Karlsruhe

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