Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erhalten?
Damit dürfen Sie
Hinweis: Der Begriff "Forschungseinrichtung" schließt auch Unternehmen ein, die Forschung betreiben.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung ist auf mindestens ein Jahr befristet.
Nehmen Sie an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen teil, erhalten Sie die Aufenthaltserlaubnis für mindestens zwei Jahre.
Sie können sie auf Antrag verlängern lassen.
Sollten Sie Ihr Forschungsvorhaben früher abgeschlossen haben, endet Ihre Aufenthaltserlaubnis zum gleichen Zeitpunkt.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Anträge der Ausländerbehörde Stadt Karlsruhe
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Papierformular) (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Die Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie nicht, wenn die aufnehmende Forschungseinrichtung hauptsächlich zu dem Zweck gegründet wurde, die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern zu erleichtern.
Darüber hinaus kann die Ausländerbehörde Ihnen die Aufenthaltserlaubnis verweigern, wenn bestimmte Insolvenzsituationen vorliegen.
Die vom BAMF anerkannte Forschungseinrichtung schließt mit Ihnen eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag. Dieser muss neben den Angaben zur Forschungseinrichtung und zur Person des Forschers die folgenden Informationen enthalten:
Die Forschungseinrichtung leitet die unterzeichnete Vereinbarung an die zuständige Stelle weiter.
Wenn Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe einen Antrag stellen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Ausländerbehörde erhalten Sie unsere Entscheidung per E-Mail oder per Post. Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie selbst einen Termin zur Abgabe der biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) vereinbaren. Bei diesem Termin bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.
Ändert sich während der Forschungszeit das Vorhaben, hat das keine Auswirkungen, solange Sie bei derselben Forschungseinrichtung beschäftigt bleiben.
Besitzen Sie bereits einen Aufenthaltstitel als Forscher eines anderen EU-Mitgliedstaates? Dann gibt es folgende Möglichkeiten:
Keine.
voraussichtlich vier bis sechs Wochen
Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.
Seit 1. September 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Nach erfolgreichem Abschluss der Forschungstätigkeit verlängert die zuständige Stelle Ihre Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 9 Monate. In dieser Zeit können Sie
In folgenden Fällen kann die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung widerrufen:
Keiner.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 07. November 2024 freigegeben.