Menü

Bürgerservice Karlsruhe

Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden

Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen?
Sie haben die Kennzeichen (oder Stempelplaketten) verloren?
Ist das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe zugelassen?

Dann müssen Sie den Diebstahl oder Verlust von Autokennzeichen melden und ein neues Kennzeichen beantragen. Das alte Kennzeichen wird daraufhin gesperrt. So kann man Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht.

Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Verlusterklärung (Zulassungsstelle) (PDF)

Versicherung an Eides Statt (Zulassungsstelle) (PDF)

Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)

einklappen

Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle

einklappen

Das Kennzeichen Ihres Autos ist gestohlen worden oder verloren gegangen.

einklappen

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

einklappen

Was müssen Sie tun?

  • bei Diebstahl: Sie müssen möglichst schnell eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
    • amtliche Kennzeichennummer
    • welche Kennzeichenschilder wurden gestohlen (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild)
    • Datum und Uhrzeit, wann der Diebstahl geschah
  • bei Verlust: Sie müssen gegenüber der Zulassungsbehörde ausdrücklich den Verlust erklären.
    Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Kennzeichens verlangen. Viele Zulassungsbehörden bieten Formulare zum Download an für:
    • eidesstattliche Versicherung über den Verlust von Kennzeichen
    • Vollmacht
  • Bei Diebstahl oder Verlust müssen Sie oder eine bevollmächtigte Person ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Stelle beantragen.

Für die Diebstahls- oder Verlustmeldung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie die folgende Möglichkeit:

Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.

Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen nach einem Umzug aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, fällt die Kennzeichenkombination an die ursprüngliche Zulassungsbehörde zurück und Sie erhalten das Unterscheidungszeichen Ihres aktuell zuständigen Verwaltungsbezirks.

Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie auch eine Feinstaubplakette für das neue Kennzeichen beantragen.

Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind.

Sie können sich auch ein neues Wunschkennzeichen ausstellen lassen. Ihr altes Kennzeichen bleibt für eine bestimmte Frist gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.

einklappen

schnellst möglich

einklappen
  • Versicherung an Eides Statt vollständig und ausführlich ausgefüllt und unterschrieben
  • bei Diebstahl: zusätzlich Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie) *
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
  • Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • ggf. das verbliebene Kennzeichen
  • bei Plakettenverlust die bisherigen Kennzeichenschilder

*Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift beigefügt werden.

Sowohl bei Plakettenverlust als auch bei Kennzeichenverlust müssen die Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben und gesperrt werden. Daher müssen wir Ihnen eine neue Kombination zuteilen. Wenn Sie diesbezüglich eine Wunschkombination haben, reservieren Sie dies bitte vorab und reichen Sie

  • die neuen Kennzeichenschilder

ebenfalls mit ein.

einklappen

Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 26,80

Für Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

einklappen
einklappen

Keine.

einklappen

Keiner.

einklappen
einklappen

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 18.07.2023 freigegeben.

einklappen
nach oben