Hausmüll entsorgen
Zum Haus- oder Restmüll zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Dies umfasst auch alte Medikamente in haushaltsüblichen Mengen. Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne beziehungsweise Restmülltonne.
Verwertbare Abfälle aus dem Haushaltsbereich wie z.B. Papier und Pappe, Verpackungen, Glas, Bio- und Grünabfälle sind getrennt zu entsorgen. Die Sammelstellen auf den Wertstoffstationen der Stadt- und Landkreise nehmen in der Regel Elektroaltgeräte an. Elektronische Haushaltsgroßgeräte können Sie zweimal im Jahr über den Service "Weiße Ware auf Abruf" kostenlos abholen lassen. Der Einzelhandel ist zur Rücknahme von Elektroaltgeräten bis 25 cm Kantenlänge verpflichtet (ab einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 m²).
Der jeweilige Stadt- oder Landkreis bestimmt zu der Entsorgung über die Haus- oder Restmülltonne die näheren Einzelheiten wie z.B. Häufigkeit der Abholung, Größe der Tonnen und Preise.
Hinweis: Für Gewerbemüll gelten besondere Regelungen.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
"Weiße Ware" - Elektrische Haushaltsgroßgeräte-Auftragsannahme (Onlinedienst für Privatpersonen)
Bestellung / Änderung /Abbestellung von Bio-, Papier-, Restmüll- und Wertstofftonnen (Onlinedienst)
Bestellung oder Änderung von Abfallbehältern
Zuständige Stelle
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Voraussetzungen
Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, was Sie über die Hausmülltonne entsorgen dürfen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.