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Bürgerservice Karlsruhe

Stiftungsverzeichnis - Einsicht nehmen

Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien (Stiftungsbehörden) führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben. Sie können darin Einsicht nehmen.

Davon ausgenommen sind kirchliche Stiftungen. Auskünfte über diese erhalten Sie in der Regel bei kirchlichen Einrichtungen.

In das Stiftungsverzeichnis werden eingetragen:

  • Name und Anschrift
  • Sitz
  • Zweck
  • Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung
  • Tag der Erlangung der Rechtsfähigkeit
  • Anerkennungsbehörde

Die Stiftung muss jede Änderung der Anschrift und jede Änderung der Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftungsbehörde mitteilen. Die Eintragung im Stiftungsverzeichnis begründet aber nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

STIFTUNGSVERZEICHNIS im Regierungsbezirk Karlsruhe

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Regierungspräsidium Karlsruhe

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung nach ihrer Satzung ihren Sitz hat.

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Das Stiftungsverzeichnis kann jede Person ohne Angabe von Gründen einsehen.

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Sie können beim jeweiligen Regierungspräsidium Einsicht nehmen. Eine formlose Anmeldung bei der Stiftungsbehörde genügt.

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keine

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keine

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Fertigung von Auszügen aus dem Stiftungsverzeichnis: 20,00 bis 30,00 EUR

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keine

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  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
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Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG):

  • § 4 Stiftungsverzeichnis
  • § 9 Unterrichtung und Prüfung
  • § 27 Stiftungsverzeichnis
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01.07.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

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