Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
Neues digitales Angebot
Neues Zuhause? Elektronische Wohnsitzanmeldung
Sind Sie gerade innerhalb Deutschlands umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz anmelden? Das ist jetzt online und gebührenfrei möglich!
Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihrer Meldebehörde Ihre neue Wohnanschrift einfach online mitteilen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung. Auch die Aktualisierung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erfolgt über den Online-Dienst. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone.
Weitere Informationen zur elektronischen Wohnsitzanmeldung finden Sie auf unserer Homepage unter Wohnsitz online anmelden.
Neues Angebot: Virtuelle Beratung mit Videochat im Virtuellen Amt
Keine Wartenummer, keine Wartezeiten und ein Behördengang ist nicht mehr nötig. Sie können eine virtuelle Beratung mit Videochat von überall aus wahrnehmen.
Weitere Informationen: Virtuelles Amt
Terminvereinbarung
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Wohnsitz elektronisch anmelden
Mit diesem Link werden Sie auf die Seite zur elektronischen Wohnsitzanmeldung weitergeleitet. Sie benötigen ein Nutzerkonto des Bundes, Ihr Ausweisdokument mit PIN, die AusweisApp und ein NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät.
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)
Wohnsitz Anmeldung (Meldeschein) (PDF)
Wohnungsgeberbescheinigung (Papierformular) / Landlord certificate (PDF)
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Hinweise
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.
Voraussetzungen
Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.
Die Voraussetzungen für die elektronische Wohnsitzanmeldung finden sie hier.
Für das Virtuelle Amt:
Das Angebot ist aktuell nur für deutsche Staatsbürger buchbar.
Verfahrensablauf
Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn
- diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
- diese mit Ihnen umziehen.
Sie können die Ummeldung elektronisch, online im „Virtuellen Amt“ oder persönlich erledigen:
- Onlineantrag "Wohnsitz elektronisch anmelden"
- Sie rufen den Online-Dienst auf.
- Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
- Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
- Abschließend erhalten Sie Ihre elektronische Meldebestätigung.
- Virtuelle Beratung mit Videochat im Virtuellen Amt
- nach vorheriger Terminvereinbarung
- nach vorheriger Terminvereinbarung
- Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro
- nach vorheriger Terminvereinbarung
- Termine können Sie online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren.
Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:
- Personalausweis oder Reisepass
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
- Ausweise der Familienangehörigen
Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen. - Bescheinigung des Wohnungsgebers (PDF)
Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Wohnungsgeberbescheinigung"
Als bevollmächtigte Person
- eigener Reisepass oder Personalausweis
- formlose, schriftliche Vollmacht
- ausgefülltes Formular "Wohnsitz Anmeldung (Meldeschein)" mit Unterschrift der meldepflichtigen Person
- Personalausweis oder Reisepass der vollmachtgebenden Person
- gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vom Vollmachtgebenden
Kosten
Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei. In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort
Vertiefende Informationen
Meldewesen auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern
Rechtsbehelf
Keiner
Rechtsgrundlage
- § 17 Anmeldung, Abmeldung
- § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
Freigabevermerk
25.01.2023 Innenministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Karlsruhe