Wenn Sie eine bestimmte Person suchen, können Sie bestimmte Daten aus dem Melderegister nun auch online abfragen:
Hinweis:
Im Gegensatz zu einer Melderegisterauskunft erhalten Sie über eine Selbstauskunft Informationen zu den über Sie im Melderegister gespeicherten Daten. Eine solche können Sie formlos beantragen.
Benötigen Sie eine Auskunft zu Ihren Daten, die Sie bei anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen vorlegen können? Dann beantragen Sie eine Meldebescheinigung hier.
Online-Dienst für die Melderegisterauskunft
Sie können die einfache Auskunft aus dem Melderegister auch bei allen zuständigen Stellen vorzugsweise schriftlich (per Post oder Briefkasten-Einwurf) oder im Bedarfsfall persönlich beantragen. Bitte beachten Sie hierbei die abweichenden Kosten für eine schriftliche oder persönliche Beantragung.
die Meldebehörde des letzten bekannten Wohnortes der gesuchten Person
Meldebehörde ist
Online-Auskunft
Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie sich identifizieren über die Online-Ausweisfunktion
Schriftlich
Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, können Sie bei allen zuständigen Stellen die einfache Melderegisterauskunft auch schriftlich oder persönlich beantragen.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die gesuchte Person eindeutig festgestellt werden kann. Die Identität der gesuchten Person muss folglich anhand der mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, früherer Namen, Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig feststellbar sein. Außerdem müssen Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden; es sei denn, die betroffene Person hat hierfür ausdrücklich eingewilligt.
Bitte beachten Sie die unten aufgelisteten Kosten für eine schriftlich oder persönliche Melderegisterauskunft.
Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt an, in der die von Ihnen gesuchte Person vermutlich wohnt oder gewohnt hat.
Online-Auskunft
Schriftlich
Der Antrag kann schriftlich (per Post oder Briefkasten-Einwurf) gestellt werden.
Zu beachten:
Jede Anfrage muss eine Erklärung enthalten, ob sie
benötigt wird oder nicht.
Zu diesen Zwecken darf sie nur verwendet werden, wenn die angefragte Person ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Zustimmung muss der Meldebehörde oder dem Antragsteller schriftlich vorliegen.
Werden Daten für gewerbliche Zwecke angefragt, muss der Zweck genau benannt werden.
Keine.
Keine.
Online-Auskunft
Die anfallenden Kosten setzen sich zusammen aus:
Eine Suchanfrage wird Ihnen auch dann berechnet, wenn eine Melderegisterauskunft nicht erfolgen kann, weil die gesuchte Person beispielsweise nicht ermittelt werden konnte. Die in Ihrem Fall konkret anfallenden Kosten werden im Laufe der Antragstellung berechnet und angezeigt.
Schriftlich oder persönlich
Zahlungsarten
Hinweis zur Archivauskunft beim Stadtarchiv Karlsruhe
Auskünfte über Personen, die vor mehr als 55 Jahren verstorben oder weggezogen sind, erteilt das Stadtarchiv Karlsruhe.
Gebührenhöhe: abhängig vom Zeitaufwand für die Recherche.
Weitere Informationen auf karlsruhe.de: Serviceangebote des Stadtarchivs / Gebührenverzeichnis
Benötigen Sie ausführlichere Daten, können Sie eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Sie können auch eine Melderegisterauskunft über mehrere nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) beantragen.
Keine.
Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 10.10.2023 freigegeben.