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Bürgerservice Karlsruhe

Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)

Sie suchen eine bestimmte Person? Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister folgende Informationen geben:

  • Vor- und Familienname
  • derzeitige Anschriften
  • gegebenenfalls die Tatsache, dass die Person verstorben ist.

Hinweis:
Im Gegensatz zu einer Melderegisterauskunft erhalten Sie über eine Selbstauskunft Informationen zu den über Sie im Melderegister gespeicherten Daten. Eine solche können Sie formlos beantragen. Benötigen Sie eine Auskunft zu Ihren Daten, die Sie bei anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen vorlegen können? Dann beantragen Sie eine Meldebescheinigung hier.

Online-Dienst Meldewesen

  • Ihre Melderegisterauskunft können Sie über unseren Universal-Onlinedienst (Meldewesen) beantragen.
  • Dazu klicken Sie bitte auf den folgenden Link und wählen den betreffenden Service (Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nach § 44 des Bundesmeldegesetzes) aus: Link zum Universal-Onlinedienst (Meldewesen)
  • Bitte beachten Sie die unten aufgelisteten Kosten für eine Melderegisterauskunft.

Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Grötzingen

Bürgerbüro Hohenwettersbach

Bürgerbüro Kaiserallee 8

Bürgerbüro Neureut

Bürgerbüro Ost

Bürgerbüro Stupferich

Bürgerbüro Wettersbach

Bürgerbüro Wolfartsweier

keine

Die Meldebehörde benötigt aber Angaben über die gesuchte Person wie z.B. Name, Vorname, frühere Anschrift/en und Geburtsdatum. Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die gesuchte Person eindeutig festgestellt werden kann. Außerdem müssen Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden; es sei denn, die betroffene Person hat hierfür ausdrücklich eingewilligt.

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt an, in der die von Ihnen gesuchte Person vermutlich wohnt oder gewohnt hat.

Die einfache Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Der Antrag kann schriftlich (per Post oder Briefkasten-Einwurf) oder über den Online-Dienst Meldewesen gestellt werden.

  • per Post an: Ordnungs- und Bürgeramt, Bürgerbüro, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
  • per Briefkasten-Einwurf: beim Bürgerbüro, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
  • Online-Dienst Meldewesen:
    Nachdem Sie das Antragsformular vollständig ausgefüllt haben, wählen Sie „Online Einreichen mit Bezahlsystem“.

Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.

Mehrere Melderegisterauskünfte auf einmal können Sie über das Meldeportal in Baden-Württemberg erhalten.

Hinweis: Die Daten dürfen nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels genutzt werden; es sei denn, die betroffene Person hat hierfür ausdrücklich eingewilligt.

Zu beachten:

Jede Anfrage muss eine Erklärung enthalten, ob sie

  • zum Zweck der Werbung oder
  • zum Zweck des Adresshandels

benötigt wird oder nicht.

Zu diesen Zwecken darf sie nur verwendet werden, wenn die angefragte Person ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Zustimmung muss der Meldebehörde oder dem Antragsteller schriftlich vorliegen.

Werden Daten für gewerbliche Zwecke angefragt, muss der Zweck genau benannt werden.

Keine.

empfehlenswert: ausgefülltes Formular

  • für Selbstauskünfte: keine
  • für andere Auskünfte aus dem Melderegister: Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.

  • pro Auskunft
    • Einfache Auskunft
      (Auskunftszeitraum 1985 bis heute): 10 Euro
    • Archivauskunft
      (Auskunftszeitraum 1945 bis 1985): 15 Euro
  • Die Melderegisterauskunft ist auch dann kostenpflichtig,
    • wenn die gesuchte Person nicht gemeldet ist,
    • sie nicht ermittelt werden kann oder
    • die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.

Zahlungsarten

  • bei persönlicher Vorsprache
    Barzahlung oder EC Karte
  • bei schriftlich beantragter Melderegisterauskunft
    Verrechnungsscheck oder Gebührenbescheid
  • bei Nutzung des Online-Dienstes:
    Zahlen per Giropay – Onlineüberweisung, Lastschrift, Kreditkarte (Visa, MasterCard), PayPal.

Hinweis zur Archivauskunft beim Stadtarchiv Karlsruhe
Auskünfte über Personen, die vor mehr als 55 Jahren verstorben oder weggezogen sind, erteilt das Stadtarchiv Karlsruhe.
Gebührenhöhe: abhängig vom Zeitaufwand für die Recherche.
Weitere Informationen auf karlsruhe.de: Serviceangebote des Stadtarchivs / Gebührenverzeichnis

Keine.

Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 21.04.2023 freigegeben.

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