Sie suchen eine bestimmte Person? Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister folgende Informationen geben:
Hinweis:
Im Gegensatz zu einer Melderegisterauskunft erhalten Sie über eine Selbstauskunft Informationen zu den über Sie im Melderegister gespeicherten Daten. Eine solche können Sie formlos beantragen. Benötigen Sie eine Auskunft zu Ihren Daten, die Sie bei anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen vorlegen können? Dann beantragen Sie eine Meldebescheinigung hier.
Online-Dienst Meldewesen
Das Formular kann online ausgefüllt und eingereicht werden.
die Meldebehörde des letzten bekannten Wohnortes der gesuchten Person
Meldebehörde ist
keine
Die Meldebehörde benötigt aber Angaben über die gesuchte Person wie z.B. Name, Vorname, frühere Anschrift/en und Geburtsdatum. Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die gesuchte Person eindeutig festgestellt werden kann. Außerdem müssen Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden; es sei denn, die betroffene Person hat hierfür ausdrücklich eingewilligt.
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt an, in der die von Ihnen gesuchte Person vermutlich wohnt oder gewohnt hat.
Die einfache Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Der Antrag kann schriftlich (per Post oder Briefkasten-Einwurf) oder über den Online-Dienst Meldewesen gestellt werden.
Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.
Mehrere Melderegisterauskünfte auf einmal können Sie über das Meldeportal in Baden-Württemberg erhalten.
Hinweis: Die Daten dürfen nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels genutzt werden; es sei denn, die betroffene Person hat hierfür ausdrücklich eingewilligt.
Zu beachten:
Jede Anfrage muss eine Erklärung enthalten, ob sie
benötigt wird oder nicht.
Zu diesen Zwecken darf sie nur verwendet werden, wenn die angefragte Person ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Zustimmung muss der Meldebehörde oder dem Antragsteller schriftlich vorliegen.
Werden Daten für gewerbliche Zwecke angefragt, muss der Zweck genau benannt werden.
Keine.
empfehlenswert: ausgefülltes Formular
Zahlungsarten
Hinweis zur Archivauskunft beim Stadtarchiv Karlsruhe
Auskünfte über Personen, die vor mehr als 55 Jahren verstorben oder weggezogen sind, erteilt das Stadtarchiv Karlsruhe.
Gebührenhöhe: abhängig vom Zeitaufwand für die Recherche.
Weitere Informationen auf karlsruhe.de: Serviceangebote des Stadtarchivs / Gebührenverzeichnis
Benötigen Sie ausführlichere Daten, können Sie eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Sie können auch eine Melderegisterauskunft über mehrere nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) beantragen.
Keine.
Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 21.04.2023 freigegeben.