Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden und Stellen, bei denen Sie zu einem bestimmten Anlass eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Beispielsweise für: Aufgebot beim Standesamt, Zulassungsstelle, Banken, Rentenversicherungen
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie z.B. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Bitte beachten Sie:
Für eine Lebensbescheinigung, die Sie zur Vorlage bei einer Versicherung oder einem Rententräger benötigen, ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich. Zu diesem Zweck können Sie persönlich ohne vorherige Terminbuchung in der Expresshalle der Kaiserallee 8 (Haupteingang) zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen. Erfahrungsgemäß erkennen diese Stellen häufig eine Meldebescheinigung anstatt einer Lebensbescheinigung als Nachweis an.
Eine Meldebescheinigung können Sie persönlich (ohne vorherige Terminbuchung in der Expresshalle der Kaiserallee 8, Haupteingang), schriftlich oder über einen Onlinedienst beantragen.
Online-Antrag
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
keine
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder digital über das Serviceportal Baden-Württemberg gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung Karlsruhe bei persönlichen und schriftlichen Anträgen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro erhebt. Die Meldebescheinigung bei einem elektronischen Antrag über das Serviceportal Baden-Württemberg ist unentgeltlich.
keine
Zur schriftlichen oder elektronischen Antragsstellung wird eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung Karlsruhe bei persönlichen und schriftlichen Anträgen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro erhebt. Die Meldebescheinigung bei einem elektronischen Antrag über das Serviceportal Baden-Württemberg ist unentgeltlich.
Zahlungsart: Gebührenbescheid
Gebührenfrei sind
Keine
Keinen
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 14.07.2022 freigegeben.