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Bürgerservice Karlsruhe

Meldebescheinigung beantragen

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

beispielsweise für:

  • Aufgebot beim Standesamt
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherer.

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

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Meldebescheinigung beantragen

Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro

Online-Terminvereinbarung - Virtuelles Amt

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Erklärvideo: Meldebescheinigung beantragen

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Bürgerbüro Kaiserallee 8

die Meldebehörde Ihres Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
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keine

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Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

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Eine Meldebescheinigung können Sie online, im "Virtuellen Amt", schriftlich oder persönlich beantragen:

Online-Antrag "Meldebescheinigung beantragen"

  • Die Meldebescheinigung können Sie kostenfrei über das Serviceportal Baden-Württemberg beantragen.
  • Ihre Meldebescheinigung erhalten Sie in Ihrem Servicekonto zeitnah zum Abruf nach Antragstellung.
    Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.

Virtuelle Beratung mit Videochat im Virtuellen Amt

  • nach vorheriger Terminvereinbarung

Schriftlicher Antrag an das Bürgerbüro

  • per Post oder per Briefkasten-Einwurf

Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro

Hinweis Lebensbescheinigung
Für eine Lebensbescheinigung, die Sie zur Vorlage bei einer Versicherung oder einem Rententräger benötigen, ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Zu diesem Zweck können Sie persönlich ohne vorherige Terminbuchung im Expressbereich der Kaiserallee 8 zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen.
Oder Sie nutzen einfach unsere virtuelle Beratung in unserem Virtuellen Amt.
Erfahrungsgemäß erkennen diese Stellen häufig eine Meldebescheinigung anstatt einer Lebensbescheinigung als Nachweis an.

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keine

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Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp
Ergänzung Stadt Karlsruhe

Bei Vertretung zusätzlich:

  • schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
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Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.

Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.

Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

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Wenn Sie den Antrag persönlich oder schriftlich stellen: 8,00 Euro Verwaltungsgebühr

Zahlungsarten:
bei persönlicher Vorsprache: Barzahlung, Bankkarte, Debitkarte, Kreditkarte (Mastercard und Visa), kontaktloses Bezahlen mit dem Smartphone oder Smartwatch
bei schriftlicher Beantragung: Gebührenbescheid

Gebührenfrei sind

  • Meldebescheinigung zur Person sowie zur Familie für die Befreiung von Studiengebühren bei der Uni
  • Meldebescheinigung zur Beantragung von Elterngeld
  • Meldebescheinigung und Lebensbescheinigung zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten aus Deutschland, den EU-Staaten und der Schweiz
    Zu beachten:
    Meldebescheinigung und Lebensbescheinigung zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten aus anderen ausländischen Staaten und bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind somit gebührenpflichtig
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Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

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Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.

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Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

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Bundesmeldegesetz (BMG):

  • § 18 Meldebescheinigung
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19.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Karlsruhe

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