Bitte beachten Sie:
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Abholung eines beantragten Reisepasses für deutsche Staatsangehörige
Online Auskunftsservice - Bearbeitungsstand Ausweispapiere
Ob der beantragte Personalausweis oder Reisepass fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden.
Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro, bei dem Sie den Personalausweis oder den Reisepass beantragt haben.
Vollmacht zur Abholung von Personalausweis, Reisepass oder sonstiger Unterlagen
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Es muss persönlich abgegeben werden.
Zuständig ist das Bürgerbüro, bei dem der Reisepass beantragt wurde.
Bearbeitungsstand online abfragen
Ob der beantragte Reisepass fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden.
Abholung ohne Termin
Die Abholung der in der Kaiserallee 8 beantragten Reisepässe erfolgt in der Expresshalle der Kaiserallee 8 (Haupteingang). Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Abholung mit Termin
Die Abholung der im Bürgerbüro Ost beantragten Personalausweise ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Behördennummer 115 möglich.
Die Abholung der in der Ortsverwaltung beantragten Reisepässe ist nur nach vorheriger telefonischer Terminbuchung in den Ortsverwaltungen möglich.
Keine
Bei persönlicher Abholung
Als bevollmächtigte Person
Keine
Bitte beachten Sie, dass die Abholung in dem Bürgerbüro erfolgen muss, in welchen Sie bei der Beantragung vorgesprochen haben.
Keinen
Passgesetz (PassG)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 30.06.2022 freigegeben.