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Bürgerservice Karlsruhe

Personalausweis abholen

Bitte beachten Sie:

  • Sie können Ihren in der Kaiserallee 8 beantragten Personalausweis in der Expresshalle (Haupteingang) ohne vorherige Terminvereinbarung abholen.
  • Die Abholung der im Bürgerbüro Ost beantragten Personalausweise ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
  • Die Abholung der in der Ortsverwaltung beantragten Personalausweise ist nur nach vorheriger telefonischer Terminbuchung in den Ortsverwaltungen möglich.

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Abholung eines beantragten Personalausweises für deutsche Staatsangehörige

  • Der neue Personalausweis kann nach Erhalt des PIN-Briefes der Bundesdruckerei abgeholt werden.
    Der PIN-Brief selbst wird nicht benötigt.

  • Personen unter 15 Jahren und 9 Monaten Jahren erhalten keinen PIN-Brief. Die Online Ausweisfunktion bleibt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gesperrt.

  • Wurde der PIN-Brief nicht zugeschickt, kann bei der Ausweisausgabe sofort eine neue PIN gesetzt werden.

  • Abholung mit Vollmacht
    Die Vollmacht muss eine Aussage über den Erhalt oder Nichterhalt des PIN-Briefes enthalten.

Online Auskunftsservice - Bearbeitungsstand Ausweispapiere

Online-Terminvereinbarung

Vollmacht zur Abholung von Personalausweis, Reisepass oder sonstiger Unterlagen

Bearbeitungsstand online abfragen

  • Ob der beantragte Personalausweis fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden.

Abholung ohne Termin

Die Abholung der in der Kaiserallee 8 beantragten Personalausweise erfolgt in der Expresshalle der Kaiserallee 8 (Haupteingang). Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Abholung mit Termin

Die Abholung der im Bürgerbüro Ost beantragten Personalausweise ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Behördennummer 115 möglich.

Die Abholung der in der Ortsverwaltung beantragten Personalausweise ist nur nach vorheriger telefonischer Terminbuchung in den Ortsverwaltungen möglich.

Keine

Bei persönlicher Vorsprache

  • bisheriger Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis

Als bevollmächtigte Person

  • eigener Personalausweis oder Reisepass
  • Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis der vollmachtgebenden Person
  • unterschriebene Vollmacht mit Aussage zum PIN-Brief

Keine

Bitte beachten Sie, dass die Abholung in dem Bürgerbüro erfolgen muss, in welchen Sie bei der Beantragung vorgesprochen haben.

Keinen

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 30.06.2022 freigegeben.

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