Bitte beachten Sie:
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Abholung eines beantragten Personalausweises für deutsche Staatsangehörige
Hinweis: Einführung einer Verwahrungsgebühr für nichtabgeholte Identitätsdokumente ab 01.01.2024
Täglich werden eine Vielzahl von Identitätsdokumenten bei den Bürgerbüros beantragt. Die Dokumente (Ausweise/Pässe) werden geliefert und müssen bis zur Abholung sicher verwahrt werden. Dies hat einen erhöhten Lageraufwand zur Folge, welcher zu einer vermeidbaren Kostenbelastung der Behörde führt.
Die aufgrund der langen Lagerung anfallenden Kosten müssen ab dem 01.01.2024 von der antragstellenden Person getragen werden. Die Verwahrungsgebühr beträgt 20,00 Euro.
Betroffen von der Verwahrungsgebühr sind lediglich Dokumente, welche innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung nicht abgeholt wurden.
Online Auskunftsservice - Bearbeitungsstand Ausweispapiere
Ob der beantragte Personalausweis oder Reisepass fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden.
Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro, bei dem Sie den Personalausweis oder den Reisepass beantragt haben.
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen.
Vollmacht zur Abholung von Personalausweis, Reisepass oder sonstiger Unterlagen
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Es muss persönlich abgegeben werden.
Zuständig ist das Bürgerbüro, bei dem der Personalausweis beantragt wurde.
Bitte beachten Sie, dass die Abholung in dem Bürgerbüro erfolgen muss, in welchen Sie bei der Beantragung vorgesprochen haben.
Bearbeitungsstand online abfragen
Abholung ohne Termin
Die Abholung der in der Kaiserallee 8 beantragten Personalausweise erfolgt in der Expresshalle der Kaiserallee 8 (Haupteingang). Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Abholung mit Termin
Die Abholung der im Bürgerbüro Ost beantragten Personalausweise ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Behördennummer 115 möglich.
Die Abholung der in der Ortsverwaltung beantragten Personalausweise ist nur nach vorheriger telefonischer Terminbuchung in den Ortsverwaltungen möglich.
Keine
Bei persönlicher Vorsprache
Als bevollmächtigte Person
Verwahrungsgebühr bei Abholung nach 3 Monaten: 20,00 Euro
Die Verwahrungsgebühr wird erhoben, sofern das beantragte Dokument nicht innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.
Keinen
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 20.12.2023 freigegeben.