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Bürgerservice Karlsruhe

Wohnsitz - Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden

Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Neues digitales Angebot
Neues Zuhause? Elektronische Wohnsitzanmeldung
Sind Sie gerade innerhalb Deutschlands umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz anmelden? Das ist jetzt online und gebührenfrei möglich!
Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihrer Meldebehörde Ihre neue Wohnanschrift einfach online mitteilen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung. Auch die Aktualisierung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erfolgt über den Online-Dienst. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone.
Weitere Informationen zur elektronischen Wohnsitzanmeldung finden Sie auf unserer Homepage unter Wohnsitz online anmelden.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Wohnsitz elektronisch anmelden

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Ausfüllhilfe in englischer Sprache: Registration (guide to completion of the German registration form) (PDF)

Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)

Online-Terminvereinbarung

Universalassistent Meldewesen (Meldeschein) / Registration at the registration office

Wohnungsgeberbescheinigung (Papierformular) / Landlord certificate (PDF)

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Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Grötzingen

Bürgerbüro Hohenwettersbach

Bürgerbüro Kaiserallee 8

Bürgerbüro Neureut

Bürgerbüro Ost

Bürgerbüro Stupferich

Bürgerbüro Wettersbach

Bürgerbüro Wolfartsweier

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Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können Sie unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 115 buchen.

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung:

  • Sie rufen den Online-Dienst auf.
  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
  • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
  • Abschließend erhalten Sie Ihre elektronische Meldebestätigung.

Für eine schriftliche Ummeldung füllen Sie bitte den Meldeschein über den Universalassistent Meldewesen (Meldeschein) aus und reichen diesen unterschrieben ein.

  • Beizufügen sind außerdem eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses in guter Qualität sowie die Wohnungsgeberbestätigung. Ausländer müssen zusätzlich eine Kopie ihres elektronischen Aufenthaltstitels anhängen.
  • Sie können den unterschriebenen Meldeschein nebst der erforderlichen Unterlagen entweder digital über den Universalassistenten (Meldewesen) oder auf dem postalischen Weg bei der Meldebehörde einreichen. Die Anschrift dafür lautet:
    Ordnungs- und Bürgeramt, Bürgerbüro, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe oder
    Ordnungs- und Bürgeramt, Bürgerbüro Ost, Karlsruher Straße 23, 76139 Karlsruhe
  • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen bekommen Sie von uns eine E-Mail oder einen Brief bezüglich der Terminvereinbarung. Bei diesem Termin bekommen sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Ummeldung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung, einen neuen Adressaufkleber für Ihre Identitätsdokumente und es wird eine Änderung Ihres Chips im Personalausweis / Aufenthaltstitel vorgenommen.


Tipp:
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn

  • diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
  • diese mit Ihnen umziehen.
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Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.

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  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular: Anmeldung - Meldeschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie bei schriftlicher Ummeldung)
  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular: Wohnungsgeberbestätigung

Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.

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Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei. In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

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Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

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Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.

Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.

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Keiner

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Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung
  • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
  • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 24. Februar 2025 freigegeben.

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