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Bürgerservice Karlsruhe

Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden

Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Neues digitales Angebot
Neues Zuhause? Elektronische Wohnsitzanmeldung
Sind Sie gerade innerhalb Deutschlands umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz anmelden? Das ist jetzt online und gebührenfrei möglich!
Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihrer Meldebehörde Ihre neue Wohnanschrift einfach online mitteilen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung. Auch die Aktualisierung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erfolgt über den Online-Dienst. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone.
Weitere Informationen zur elektronischen Wohnsitzanmeldung finden Sie auf unserer Homepage unter Wohnsitz online anmelden.


Neues Angebot: Virtuelle Beratung mit Videochat im Virtuellen Amt
Keine Wartenummer, keine Wartezeiten und ein Behördengang ist nicht mehr nötig. Sie können eine virtuelle Beratung mit Videochat von überall aus wahrnehmen.
Weitere Informationen: Virtuelles Amt

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Terminvereinbarung

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Wohnsitz elektronisch anmelden

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Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Grötzingen

Bürgerbüro Hohenwettersbach

Bürgerbüro Kaiserallee 8

Bürgerbüro Neureut

Bürgerbüro Ost

Bürgerbüro Stupferich

Bürgerbüro Wettersbach

Bürgerbüro Wolfartsweier

die Meldebehörde Ihres Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
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Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.

Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.

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Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Die Voraussetzungen für die elektronische Wohnsitzanmeldung finden sie hier.

Für das Virtuelle Amt:
Das Angebot ist aktuell nur für deutsche Staatsbürger buchbar.

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Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn

  • diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
  • diese mit Ihnen umziehen.
Ergänzung Stadt Karlsruhe

Sie können die Ummeldung elektronisch, online im „Virtuellen Amt“ oder persönlich erledigen:

  • Onlineantrag "Wohnsitz elektronisch anmelden"
    • Sie rufen den Online-Dienst auf.
    • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
    • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
    • Abschließend erhalten Sie Ihre elektronische Meldebestätigung.

  • Virtuelle Beratung mit Videochat im Virtuellen Amt
    • nach vorheriger Terminvereinbarung

  • Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro

Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

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Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.

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Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
  • Ausweise der Familienangehörigen
    Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers (PDF)

Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.

Ergänzung Stadt Karlsruhe
  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Wohnungsgeberbescheinigung"

Als bevollmächtigte Person

  • eigener Reisepass oder Personalausweis
  • formlose, schriftliche Vollmacht
  • ausgefülltes Formular "Wohnsitz Anmeldung (Meldeschein)" mit Unterschrift der meldepflichtigen Person
  • Personalausweis oder Reisepass der vollmachtgebenden Person
  • gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vom Vollmachtgebenden
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Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei. In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

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Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

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Keiner

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Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung
  • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
  • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
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25.01.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Karlsruhe

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