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Bürgerservice Karlsruhe

Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)

Die erweiterte Melderegisterauskunft gibt neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift Auskunft über:

  • Tag und Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
  • frühere Namen
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Name und Anschrift der gesetzlichen Vertretung
  • Name und Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin und
  • Sterbetag und -ort (wenn im Ausland auch den Staat)

Hinweis:
Im Gegensatz zu einer Melderegisterauskunft erhalten Sie über eine Selbstauskunft Informationen zu den über Sie im Melderegister gespeicherten Daten. Eine solche können Sie formlos beantragen.
Benötigen Sie eine Auskunft zu Ihren Daten, die Sie bei anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen vorlegen können? Dann beantragen Sie eine Meldebescheinigung hier.

Sie können auch eine einfache Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Für die Suche nach bestimmten Personengruppen können Sie eine Melderegisterauskunft über mehrere nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) beantragen.

Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Grötzingen

Bürgerbüro Hohenwettersbach

Bürgerbüro Kaiserallee 8

Bürgerbüro Neureut

Bürgerbüro Ost

Bürgerbüro Stupferich

Bürgerbüro Wettersbach

Bürgerbüro Wolfartsweier

Keine.

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

Ein berechtigtes Interesse ist jedes öffentliche oder private, ideelle oder wirtschaftliche Interesse, das von der Rechtsordnung als schutzwürdig anerkannt wird. Bei der Entscheidung muss das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person berücksichtigt werden.

Das berechtigte Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung benötigt werden (z.B. Mahnverfahren, Klageerhebung). Die Überprüfung der von einem Kreditnehmer oder von einer Kreditnehmerin gemachten Angaben zur eigenen Person durch ein Kreditinstitut zählt auch dazu. Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann auch erteilt werden, wenn die Daten für ein ernsthaftes Forschungsvorhaben benötigt werden.

Weiter benötigt die Meldebehörde Angaben über die gesuchte Person wie z.B. Name, Vorname, frühere Anschrift/en und Geburtsdatum. Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die gesuchte Person aufgrund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Famliennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann. Außerdem müssen Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden.

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt an, in der die von Ihnen gesuchte Person vermutlich wohnt oder gewohnt hat.

Die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Dazu wenden Sie sich an die Gemeinde oder die Stadt, in der die von Ihnen gesuchte Person vermutlich wohnt oder gewohnt hat.

Sie können den Antrag (mit einem bereits ausgefüllten Formular) schriftlich (per Post oder Briefkasten-Einwurf) stellen.

Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft wird der gesuchten Person mitgeteilt. Eine Ausnahme von der Mitteilungspflicht der Meldebehörde ist nur aufgrund eines rechtlichen Interesses möglich, z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

Keine.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Nachweis des berechtigten Interesses
  • für Selbstauskünfte: keine
  • für andere Auskünfte aus dem Melderegister: Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.

Pro Auskunft

  • Erweiterte Auskunft
    (Auskunftszeitraum 1985 bis heute): 15 Euro
  • Archivauskunft
    (Auskunftszeitraum 1945 bis 1985): 60 Euro

Die Melderegisterauskunft ist auch dann kostenpflichtig,

  • wenn die gesuchte Person nicht gemeldet ist,
  • sie nicht ermittelt werden kann oder
  • die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.

Zahlungsarten

  • bei persönlicher Vorsprache
    Barzahlung oder EC Karte
  • bei schriftlich beantragter Melderegisterauskunft
    Verrechnungsscheck oder Gebührenbescheid
  • bei elektronischer Beantragung
    über den Online-Dienst dvv.Meldeportal MeldIT

Hinweis zur Archivauskunft beim Stadtarchiv Karlsruhe
Auskünfte über Personen, die vor mehr als 55 Jahren verstorben oder weggezogen sind, erteilt das Stadtarchiv Karlsruhe.
Gebührenhöhe: abhängig vom Zeitaufwand für die Recherche.
Weitere Informationen auf karlsruhe.de: Serviceangebote des Stadtarchivs / Gebührenverzeichnis

Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.

Bundesmeldegesetz - BMG:

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 21.04.2023 freigegeben.

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