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Bürgerservice Karlsruhe

Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen

Haben Sie Ihren Reisepass verloren? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellst möglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderreisepass.

Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie

  • in das nicht zur EU gehörende Ausland reisen wollen oder
  • Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Personalausweises erfüllen können.

In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen.

Tipp: Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Express-Reisepasses ein Reisedokument, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.

Die Passbehörde wird die Polizei über den Verlust Ihres Passes informieren. Einen Diebstahl können Sie auch selbst direkt bei der Polizei melden.

 

Wichtiger Hinweis, 24.04.2025
Die Nutzung des Self-Service-Terminals für die Erstellung von biometrischen Lichtbildern ist aktuell nur im Stadtamt Durlach möglich. Im Bürgerbüro Kaiserallee 8 und im Bürgerbüro Ost ist die Nutzung aufgrund einer technischen Störung derzeit leider nicht möglich.



Wichtige Hinweise zum biometrischen Lichtbild / Neuerungen ab 01. Mai 2025
Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. Ab Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet werden. Eine Verwendung von Lichtbildern in Papierform ist somit nicht mehr zulässig.
In Ausnahmefällen kann zunächst bis 31.07.2025 weiterhin ein Foto in Papierform akzeptiert werden. Dies ist der Fall, wenn ein Foto vor dem Stichtag 01. Mai 2025 erstellt wurde und kein QR-Code vorhanden ist. Hier ist jedoch auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten.
Das erforderliche digitale biometrische Lichtbild kann entweder direkt in der Personalausweisbehörde oder bei einer zertifizierten Fotografin / einem Fotografen erstellt werden.
Kosten: 6,00 Euro, wenn Sie das verwendete Lichtbild in der Behörde erstellen lassen.
Weitere Informationen: https://www.e-passfoto.de

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro

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Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Grötzingen

Bürgerbüro Hohenwettersbach

Bürgerbüro Kaiserallee 8

Bürgerbüro Neureut

Bürgerbüro Ost

Bürgerbüro Stupferich

Bürgerbüro Wettersbach

Bürgerbüro Wolfartsweier

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Sie haben Ihren Reisepass verloren.

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Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der Passbehörde Ihres Wohnsitzes oder der Polizei erstatten.

Die Passbehörde erstellt Ihnen auf Wunsch eine Verlustbescheinigung und informiert unverzüglich die Polizei über den Verlust oder Diebstahl des Dokuments, damit eine Speicherung im INPOL-Fahndungssystem und im Schengener Informationssystem (SIS) vorgenommen werden kann.

Sofern nicht die ausstellende Passbehörde die Verlustanzeige entgegen nimmt, wird auch die ausstellende Passbehörde über den Verlust unterrichtet.

Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Pass beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers.

Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.

Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Reisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungsinformation der Passbehörde enthält meistens auch einen Vordruck der Abholvollmacht. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

Wenn Sie das Wiederauffinden Ihres Passes anzeigen, informiert die Passbehörde darüber die Polizei, damit die Löschung im INPOL-Fahndungssystem und im Schengener Informationssystem (SIS) vorgenommen werden kann.

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  • Verlustanzeige: sofort nach Bekanntwerden des Verlusts
  • Neuantrag des Reisepasses: nach Bedarf oder schnellstmöglich, wenn Sie die Ausweispflicht nicht durch einen Personalausweis erfüllen
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Verlustanzeige: keine

bei Antrag auf einen neuen Pass:

  • Verlustbescheinigung
  • gültiger Personalausweis oder Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand

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Die Ausstellung einer Verlustbescheinigung ist kostenlos.

Für die Ausstellung eines neuen Reisepasses fallen folgende Gebühren an:

Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass: EUR 37,50
  • für einen Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) : EUR 69,50

Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass: EUR 70,00
  • für einen Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) : EUR 102,00

Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 22 Euro zahlen.

Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, zum Beispiel bei Passverlust, beantragen, müssen Sie einen weiteren Zuschlag von 31,00 Euro bezahlen.

Bei Nutzung des Self-Service-Terminals (im Bürgerbüro K8, Bürgerbüro Ost, Bürgerbüro Durlach):
zuzüglich 5,00 Euro bis 30.04.2025,
zuzüglich 6,00 Euro ab 01.05.2025.

Direktversand-Service (ab 01. Mai 2025): zusätzlich 15,00 Euro

Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN


Verwahrungsgebühr bei Abholung nach 3 Monaten: 20,00 Euro
Die Verwahrungsgebühr wird erhoben, sofern das beantragte Dokument nicht innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.

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Die Verlustbescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.

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Self-Service-Terminal im Bürgerbüro K8, Bürgerbüro Ost, Stadtamt Durlach
Am Self-Service-Terminal können Sie vor Ihrem Termin im Bürgerbüro Ihre biometrischen Daten (biometrisches Passbild, Fingerabdrücke, Unterschrift) für sämtliche Ausweisdokumente einfach selbst erfassen (Gebühr: 5,00 Euro, ab 01.05.2025: 6,00 Euro).
Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit für Säuglinge und Kleinkinder aus praktischen Gründen nicht zur Verfügung steht.
Die erhobenen Daten werden verschlüsselt an das Bürgerbüro übermittelt und täglich automatisch gelöscht.

Bitte aktivieren Sie bei Ihrer Ankunft zuerst Ihre Terminnummer an der Rezeption bzw. am Touchscreen und beginnen danach mit dem Erfassungsprozess an unserem Self-Service-Terminal.
Unsere Empfehlung: Kommen Sie frühestens 15 Minuten vor Beginn Ihres Termins, um auftretende Wartezeiten zu verhindern.

 

Wiederauffinden
Wenn Sie Ihren Reisepass wieder auffinden, kann er erst nach der Anzeige des Wiederauffindens in der Passbehörde weiter genutzt werden.

Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Reisepass für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen. Um Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub zu vermeiden, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses, ein neues Dokument in Ihrem Bürgeramt zu beantragen.

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Für die Beantragung eines neuen Reisepasses:

Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.

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Passgesetz (PassG)

  • § 4 Passmuster
  • § 6 Ausstellung eines Passes
  • § 15 Pflichten des Passinhabers

Passverordnung (PassV)

  • § 15 Gebühren
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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 14. April 2025 freigegeben.

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