Es besteht die Möglichkeit der Veröffentlichung oder Übermittlung der persönlichen Daten an verschiedene Stellen zu widersprechen.
Dies betrifft die Veröffentlichung und Übermittlung an:
Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung
Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Danach kann das Formular per Post oder E-Mail an uns gesendet werden.
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Meldebehörde ist
keine
Um der Übermittlung Ihrer Daten zu widersprechen füllen Sie das Formular aus und senden es per Post oder E-Mail an uns zurück.
Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.
keine