Bürgerdienste
Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- Für einen Widerspruch können Sie uns das ausgefüllte Formular schriftlich per Post oder per E-Mail zukommen lassen.
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Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.
Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.
Formulare
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Danach kann das Formular per Post oder E-Mail an uns gesendet werden.
Zuständig
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Voraussetzungen
Eintrag in einem Adressbuch
Verfahrensablauf
Um der Übermittlung Ihrer Daten zu widersprechen füllen Sie das Formular aus und senden es per Post oder E-Mail an uns zurück.
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises