Bürgerdienste
Wohnsitz anmelden
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
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Wichtige Hinweise zur Anmeldung von Geflüchteten aus der Ukraine:
Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind und eine private Wohnung in Karlsruhe bezogen haben, sollten Sie sich innerhalb einer Woche nach dem Einzug anmelden. Die Anmeldung erfolgt im Rahmen einer persönlichen Vorsprache, für die unter der Ukraine-Hotline 0721 133 - 3333 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:Uhr) ein Termin vereinbart werden muss.
Zum Termin müssen mitgebracht werden:
- Identitätsdokumente (Reisepass, Ausweisdokument oder vorläufiges Ausweisdokument) aller Personen, die angemeldet werden
- Wohnungsgeberbescheinigung
- gegebenenfalls deutsche Übersetzung von Geburts- und Heiratsurkunden zum Nachweis familiärer Beziehungen
Sofern Sie keine Identitätsdokumente vorlegen können, ist eine Anmeldung nicht möglich. In diesem Fall ist zunächst eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich. Dafür soll der folgende Link genutzt werden: www.karlsruhe.de/b4/aktuell/antrag_schutz_ukraine
Eine Begleitperson, die bei dem Termin im Bürgerbüro als Übersetzer/in unterstützten kann, ist willkommen.
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Ausnahmen von der Meldepflicht
- Wer in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden.
Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. - Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht die Anmeldepflicht nach Ablauf von drei Monaten.
Online-Dienst Meldewesen
- Ihren neuen Wohnsitz können Sie über unseren Universal-Onlinedienst (Meldewesen) anmelden.
- Bei einem erstmaligen Zuzug aus dem Ausland ist eine Anmeldung über den Universal-Onlinedienst nicht möglich.
Bitte vereinbaren Sie insofern einen Termin in einem Bürgerbüro. - Bitte achten Sie darauf, bei An-, Um- und Abmeldungen über den Online-Universalassistenten vollständige Angaben zu machen und alle erforderlichen Nachweise beizufügen. Darüber hinaus ist Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Meldeschein nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes zwingend erforderlich. Aus organisatorischen Gründen müssen wir eingereichte unvollständige Unterlagen leider mit den entsprechenden Erläuterungen zurücksenden, ohne eine abschließende Sachbearbeitung vorzunehmen.
- Dazu klicken Sie bitte auf den folgenden Link und wählen den betreffenden Service (Anmeldung des Einzugs in eine neue Wohnung nach § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz) aus:
Link zum Universal-Onlinedienst (Meldewesen)
Formulare
Der Meldeschein wird online ausgefüllt und muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden.
Zuständig
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Voraussetzungen
Sie beziehen eine Wohnung innerhalb Karlsruhes.
Verfahrensablauf
Füllen Sie bitte den Meldeschein über den Onlinedienst Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) aus (siehe unter "Formulare") und reichen diesen unterschrieben ein.
Oder Sie können den unterschriebenen Meldeschein bei der Meldebehörde einreichen:
Ordnungs- und Bürgeramt, Bürgerbüro, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
Beizufügen sind außerdem eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses in guter Qualität sowie die Wohnungsgeberbestätigung.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen bekommen Sie von uns eine E-Mail oder einen Brief bezüglich der Terminvereinbarung. Bei diesem Termin bekommen sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung, einen neuen Adressaufkleber für Ihre Identitätsdokumente und es wird eine Änderung Ihres Chips im Personalausweis / Aufenthaltstitel vorgenommen.
Fristen
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular: Anmeldung - Meldeschein
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular: Wohnungsgeberbestätigung
- bei erstmaligem Zuzug aus dem Ausland:
Eheurkunden, Geburtsurkunden oder ähnliche Nachweise aller meldepflichtigen Personen im Original und in deutscher Übersetzung von einer in der Bundesrepublik Deutschland vereidigten Übersetzungsperson.
Kosten
keine
Vertiefende Informationen
Hinweise
Wohnungsgeber
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Erstwohnsitzkampagne / Begrüßungspaket
Die Karlsruher Erstwohnsitzkampagne wird ab 01.01.2022 vorrübergehend ausgesetzt. Sie findet in den Jahren 2022 und 2023 nicht statt.
Mehr Informationen zur Karlsruher Erstwohnsitzkampagne
Rechtsgrundlage
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
- § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person)
- § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)