Menü

Bürgerservice Karlsruhe

Wohnsitz anmelden

Wenn Sie in eine andere Wohnung ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Ihren neuen Wohnsitz können Sie über unseren Universal-Onlinedienst (Meldewesen) anmelden. Dazu klicken Sie bitte auf den folgenden Link und wählen den betreffenden Service
(Anmeldung des Einzugs in eine neue Wohnung nach § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz) aus:
Link zum Universal-Onlinedienst (Meldewesen)

Online-Dienst Meldewesen

  • Bei einem erstmaligen Zuzug aus dem Ausland ist eine Anmeldung über den Universal-Onlinedienst nicht möglich.
    Bitte vereinbaren Sie einen Termin in einem Bürgerbüro.
  • Bitte achten Sie darauf, bei An-, Um- und Abmeldungen über den Online-Universalassistenten vollständige Angaben zu machen und alle erforderlichen Nachweise beizufügen. Darüber hinaus ist Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Meldeschein nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes zwingend erforderlich. Aus organisatorischen Gründen müssen wir eingereichte unvollständige Unterlagen leider mit den entsprechenden Erläuterungen zurücksenden, ohne eine abschließende Sachbearbeitung vorzunehmen.
  • Dazu klicken Sie bitte auf den folgenden Link und wählen den betreffenden Service (Anmeldung des Einzugs in eine neue Wohnung nach § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz) aus:
    Link zum Universal-Onlinedienst (Meldewesen)

Ausnahmen von der Meldepflicht

  • Wer in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden.
    Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
  • Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht die Anmeldepflicht nach Ablauf von drei Monaten.

Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) / Registration at the registration office

Ausfüllhilfe in englischer Sprache: Registration (guide to completion of the German registration form)

Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung

Online-Terminvereinbarung

Wohnungsgeberbescheinigung (Papierformular) / Landlord certificate

Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Grötzingen

Bürgerbüro Hohenwettersbach

Bürgerbüro Kaiserallee 8

Bürgerbüro Neureut

Bürgerbüro Ost

Bürgerbüro Stupferich

Bürgerbüro Wettersbach

Bürgerbüro Wolfartsweier

Sie beziehen eine Wohnung innerhalb Karlsruhes.

Füllen Sie bitte den Meldeschein über den Onlinedienst Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) aus (siehe unter "Formulare") und reichen diesen unterschrieben ein.
Beizufügen sind außerdem eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses in guter Qualität sowie die Wohnungsgeberbestätigung.
Ausländer müssen zusätzlich eine Kopie ihres elektronischen Aufenthaltstitels anhängen.

Sie können den unterschriebenen Meldeschein nebst der erforderlichen Unterlagen entweder digital über den Universal-Onlinedienst (Meldewesen) oder auf dem postalischen Weg bei der Meldebehörde einreichen. Die Anschrift dafür lautet:

  • Ordnungs- und Bürgeramt, Bürgerbüro, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe oder
  • Ordnungs- und Bürgeramt, Bürgerbüro Ost, Karlsruher Straße 23, 76139 Karlsruhe

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen bekommen Sie von uns eine E-Mail oder einen Brief bezüglich der Terminvereinbarung. Bei diesem Termin bekommen sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung, einen neuen Adressaufkleber für Ihre Identitätsdokumente und es wird eine Änderung Ihres Chips im Personalausweis / Aufenthaltstitel vorgenommen.

Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug

  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular: Anmeldung - Meldeschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular: Wohnungsgeberbestätigung
  • gegebenenfalls Nachweise des Personenstands (z. B. Geburts- und/oder Eheurkunde).
    Bei einer ausländischen öffentlichen Urkunde ist außerdem eine von einer in der Bundesrepublik Deutschland beeidigten Übersetzungsperson angefertigte Übersetzung erforderlich.
    Je nach Herkunftsland bedarf die ausländische Personenstandsurkunde zudem gegebenenfalls einer Apostille oder Legalisation (bei EU-Mitgliedsstaaten nicht erforderlich).

Keine.

Wohnungsgeber
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Erstwohnsitzkampagne / Begrüßungspaket
Die Karlsruher Erstwohnsitzkampagne wurde ab 01.01.2022 vorrübergehend ausgesetzt. Sie findet in den Jahren 2022 und 2023 nicht statt.
Mehr Informationen zur Karlsruher Erstwohnsitzkampagne

Keiner.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 18. Oktober 2023 freigegeben.

nach oben