Wenn Sie in eine andere Wohnung ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Ihren neuen Wohnsitz können Sie über unseren Universal-Onlinedienst (Meldewesen) anmelden. Dazu klicken Sie bitte auf den folgenden Link und wählen den betreffenden Service
(Anmeldung des Einzugs in eine neue Wohnung nach § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz) aus:
Link zum Universal-Onlinedienst (Meldewesen)
Online-Dienst Meldewesen
Ausnahmen von der Meldepflicht
Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) / Registration at the registration office
Der Meldeschein wird online ausgefüllt und muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden.
Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung
Wohnungsgeberbescheinigung (Papierformular) / Landlord certificate
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts
Meldebehörde ist
Sie beziehen eine Wohnung innerhalb Karlsruhes.
Füllen Sie bitte den Meldeschein über den Onlinedienst Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) aus (siehe unter "Formulare") und reichen diesen unterschrieben ein.
Beizufügen sind außerdem eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses in guter Qualität sowie die Wohnungsgeberbestätigung.
Ausländer müssen zusätzlich eine Kopie ihres elektronischen Aufenthaltstitels anhängen.
Sie können den unterschriebenen Meldeschein nebst der erforderlichen Unterlagen entweder digital über den Universal-Onlinedienst (Meldewesen) oder auf dem postalischen Weg bei der Meldebehörde einreichen. Die Anschrift dafür lautet:
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen bekommen Sie von uns eine E-Mail oder einen Brief bezüglich der Terminvereinbarung. Bei diesem Termin bekommen sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung, einen neuen Adressaufkleber für Ihre Identitätsdokumente und es wird eine Änderung Ihres Chips im Personalausweis / Aufenthaltstitel vorgenommen.
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
keine
Wohnungsgeber
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Erstwohnsitzkampagne / Begrüßungspaket
Die Karlsruher Erstwohnsitzkampagne wurde ab 01.01.2022 vorrübergehend ausgesetzt. Sie findet in den Jahren 2022 und 2023 nicht statt.
Mehr Informationen zur Karlsruher Erstwohnsitzkampagne
Keinen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 15.03.2023 freigegeben.