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Bürgerservice Karlsruhe

Wohnsitz in Karlsruhe anmelden

Wenn Sie in eine andere Wohnung ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Ihren neuen Wohnsitz können Sie über unseren Universal-Onlinedienst (Meldewesen) anmelden. Dazu klicken Sie bitte auf den folgenden Link und wählen den betreffenden Service
(Anmeldung des Einzugs in eine neue Wohnung nach § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz) aus:
Link zum Universal-Onlinedienst (Meldewesen)

Online-Dienst Meldewesen

  • Bei einem erstmaligen Zuzug aus dem Ausland ist eine Anmeldung über den Universal-Onlinedienst nicht möglich.
    Bitte vereinbaren Sie einen Termin in einem Bürgerbüro.
  • Bitte achten Sie darauf, bei An-, Um- und Abmeldungen über den Online-Universalassistenten vollständige Angaben zu machen und alle erforderlichen Nachweise beizufügen. Darüber hinaus ist Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Meldeschein nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes zwingend erforderlich. Aus organisatorischen Gründen müssen wir eingereichte unvollständige Unterlagen leider mit den entsprechenden Erläuterungen zurücksenden, ohne eine abschließende Sachbearbeitung vorzunehmen.
  • Dazu klicken Sie bitte auf den folgenden Link und wählen den betreffenden Service (Anmeldung des Einzugs in eine neue Wohnung nach § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz) aus:
    Link zum Universal-Onlinedienst (Meldewesen)

Ausnahmen von der Meldepflicht

  • Wer in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden.
    Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
  • Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht die Anmeldepflicht nach Ablauf von drei Monaten.

Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) / Registration at the registration office

Ausfüllhilfe in englischer Sprache: Registration (guide to completion of the German registration form)

Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung

Online-Terminvereinbarung

Wohnungsgeberbescheinigung (Papierformular) / Landlord certificate

Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Grötzingen

Bürgerbüro Hohenwettersbach

Bürgerbüro Kaiserallee 8

Bürgerbüro Neureut

Bürgerbüro Ost

Bürgerbüro Stupferich

Bürgerbüro Wettersbach

Bürgerbüro Wolfartsweier

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Erstwohnsitzkampagne / Begrüßungspaket
Die Karlsruher Erstwohnsitzkampagne wurde zum 31.12.2021 eingestellt.
Mehr Informationen zur Karlsruher Erstwohnsitzkampagne

Sie beziehen eine Wohnung innerhalb Karlsruhes.

Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Für eine digitale oder schriftliche Anmeldung füllen Sie bitte den Meldeschein über den Onlinedienst Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) aus (siehe unter "Formulare") und reichen diesen unterschrieben ein.
Beizufügen sind außerdem eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses in guter Qualität sowie die Wohnungsgeberbestätigung. Ausländer müssen zusätzlich eine Kopie ihres elektronischen Aufenthaltstitels anhängen.

Sie können den unterschriebenen Meldeschein nebst der erforderlichen Unterlagen entweder digital über den Universal-Onlinedienst (Meldewesen) oder auf dem postalischen Weg bei der Meldebehörde einreichen. Die Anschrift dafür lautet:

  • Ordnungs- und Bürgeramt, Bürgerbüro, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe oder
  • Ordnungs- und Bürgeramt, Bürgerbüro Ost, Karlsruher Straße 23, 76139 Karlsruhe

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen bekommen Sie von uns eine E-Mail oder einen Brief bezüglich der Terminvereinbarung. Bei diesem Termin bekommen sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung, einen neuen Adressaufkleber für Ihre Identitätsdokumente und es wird eine Änderung Ihres Chips im Personalausweis / Aufenthaltstitel vorgenommen.

Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular: Anmeldung - Meldeschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie bei schriftlicher Anmeldung)
  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular: Wohnungsgeberbestätigung
  • gegebenenfalls Nachweise des Personenstands (z. B. Geburts- und/oder Eheurkunde).
    Bei einer ausländischen öffentlichen Urkunde ist außerdem eine von einer in der Bundesrepublik Deutschland beeidigten Übersetzungsperson angefertigte Übersetzung erforderlich.
    Je nach Herkunftsland bedarf die ausländische Personenstandsurkunde zudem gegebenenfalls einer Apostille oder Legalisation (bei EU-Mitgliedsstaaten nicht erforderlich).
  • Vollmacht, sofern Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen möchten

Keine.

Klage

Bundesmeldegesetz:

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung
  • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
  • § 21 Mehrere Wohnungen
  • § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
  • § 23a Elektronische Anmeldung
  • § 24 Datenerhebung Meldebestätigung
  • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG)

  • § 5 Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 15. April 2024 freigegeben.

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