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Bürgerservice Karlsruhe

Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen

Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.

Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Es besteht die Möglichkeit der Veröffentlichung oder Übermittlung der persönlichen Daten an verschiedene Stellen zu widersprechen.

Dies betreffen die Veröffentlichung und Übermittlung an:

  • das Staatsministerium Baden-Württemberg zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten
  • Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene nach § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften nach § 42 Absatz 3 BMG (gilt nur für Familienangehörige, deren Mitglieder nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören)
  • Adressbuchverlage über Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) nach § 50 Absatz 5 BMG

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Bürgerbüro: Infoblatt Datenschutz Meldewesen (PDF)

Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz

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Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Grötzingen

Bürgerbüro Hohenwettersbach

Bürgerbüro Kaiserallee 8

Bürgerbüro Neureut

Bürgerbüro Ost

Bürgerbüro Stupferich

Bürgerbüro Wettersbach

Bürgerbüro Wolfartsweier

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
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Keine

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Alters- oder Ehejubiläum

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Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Um der Übermittlung Ihrer Daten zu widersprechen, füllen Sie das Formular "Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz" aus. Das unterschriebene Formular können Sie uns schriftlich (per Post oder Briefkasteneinwurf) oder per E-Mail zusenden.

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Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

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  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis
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keine

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In der Regel 1 bis 4 Wochen

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Leistungsklage

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Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 50 Abs. 2 und Abs. 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Meldeverordnung Baden-Württemberg

  • § 9 Datenübermittlungen

Bundesdatenschutzgesetz - BDSG:

  • § 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen
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25.06.2026; Innenministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Karlsruhe

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