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Bürgerservice Karlsruhe

Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen

Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.

Als Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung zu verstehen. Jede weitere Wohnung stellt im Melderegister eine Nebenwohnung dar. Maßgeblich bei der Bestimmung der Hauptwohnung sind die tatsächlichen Aufenthaltszeiten in den Orten Ihrer Wohnungen. Der Ort mit Ihren überwiegenden Aufenthaltszeiten ist in der Regel der Ort der Hauptwohnung.

Im Übrigen ist die Hauptwohnung:

  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft.
  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegende Wohnung
  • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland.
Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

Wechseln Sie die Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

Bitte beachten Sie:

  • Ändern sich Ihre Lebensumstände und eine Ihrer Nebenwohnungen wird zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.
  • Sie können diese Mitteilung über unseren Universal-Onlinedienst erledigen.

Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung

Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung

Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Grötzingen

Bürgerbüro Hohenwettersbach

Bürgerbüro Kaiserallee 8

Bürgerbüro Neureut

Bürgerbüro Ost

Bürgerbüro Stupferich

Bürgerbüro Wettersbach

Bürgerbüro Wolfartsweier

Sie haben mehrere Wohnungen im Bundesgebiet.

Ändern sich Ihre Lebensumstände und eine Ihrer Nebenwohnungen wird zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.
Sie können diese Mitteilung über unseren Universal-Onlinedienst erledigen.

Hinweis: Auch bei jeder An- und Abmeldung müssen Sie angeben, welche Wohnungen Sie im Bundesgebiet haben und welche davon Ihre Hauptwohnung ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Hauptwohnung wechseln oder nicht.

Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

Personalausweis oder Reisepass

Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei.

In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

Beachten Sie, dass beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise der Wohnort in Ihren Dokumenten geändert werden muss. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in der Lebenslage "Umzug" und den dazugehörigen Leistungen.

Keiner

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 21 Mehrere Wohnungen
  • § 22 Bestimmung der Hauptwohnung

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 22.02.2024 freigegeben.

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