Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen
Terminvereinbarung
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen.
Onlineantrag
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Ein Fahrzeug kann online zugelassen werden.
Voraussetzung: Personalausweis mit freigeschalteter eID Funktion oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Wunschkennzeichen online reservieren
Hinweis: Aus technischen Gründen können im Zeitfenster von 00.50 bis 02.00 Uhr keine Kennzeichen online reserviert werden.
Formulare und weitere Angebote
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Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Checkliste zur Fahrzeugzulassung bei der Stadt Karlsruhe (PDF)
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer beim zuständigen Hauptzollamt
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Zulassung eines Kraftfahrzeugs durch minderjährige Person (Einwilligungserklärung) (PDF)
Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)
Information der Zulassungsstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Zuständige Stelle
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle
örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Verfahrensablauf
Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere. Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Für die Erstzulassung eines Fahrzeugs haben Sie folgende Möglichkeiten:
Persönliche Vorsprache
- nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle oder in den zuständigen Bürgerbüros
- Termine können Sie online unter karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren.
Online-Zulassung über i-KFZ
- Beispieldarstellungen und Erklärvideos finden Sie unter BMDV - Online-Fahrzeugzulassung
- Zur Antragstellung i-Kfz geht es hier: Online-Zulassung über i-Kfz
Fristen
Es gibt keine Frist.
Erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original; Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Welche Unterlagen Sie für Ihr Anliegen benötigen und wichtige Hinweise finden Sie hier:
Kosten
- Verwaltungsgebühr: 12,80 EUR für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden
- Verwaltungsgebühr: 10,20 EUR für die Wahl eines Wunschkennzeichen
Hinweis: Kosten für Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Vertiefende Informationen
Hinweise
keine
- Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
- Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zulassung des Fahrzeugs.
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Das Hauptzollamt Karlsruhe ist für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.
- Ohne Erteilung einer Einzugsermächtigung darf die Kfz-Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen.
- Sollte der Halter nicht der Steuerpflichtige sein, muss die Einzugsermächtigung sowohl vom Steuerpflichtigen (Kontoinhaber) als auch vom Halter unterschrieben werden.
- Weitere Informationen: Zoll: Zahlung der Kfz-Steuer
Kennzeichenschilder
- Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
- bei Wunschkennzeichen: Kennzeichenschilder vorab reservieren
Umweltzonen
- Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie bei der Zulassung auch eine Feinstaubplakette
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 6 (FZV) Antrag auf Zulassung
- § 3 Abs. 1, 4 (FZV) Notwendigkeit einer Zulassung
Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 221
Freigabevermerk
26.02.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Karlsruhe