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Bürgerservice Karlsruhe

Abmeldung / Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Terminvereinbarung

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Abmeldung über i-KFZ

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)

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Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II bewahren Sie bitte für eine eventuelle spätere Wiederzulassung oder den Verkauf des Fahrzeugs auf. Im abgemeldeten Zustand darf Ihr Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden.

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Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.
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Den Antrag können Sie entweder persönlich beziehungsweise Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde oder online über das i-Kfz-Portal stellen.

Für die Abmeldung haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Online per iKFZ - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
    Wenn bei Ihnen folgende Voraussetzungen vorliegen, können Sie dies online (i-Kfz) erledigen:
    • Das Fahrzeug wurde nach dem 01.01.2015 zugelassen
    • Die Kfz-Kennzeichen besitzen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) besitzt einen verdeckten Sicherheitscode
    • Beispieldarstellungen und Erklärvideos finden Sie unter BMDV - Online-Fahrzeugzulassung
    • Zur Antragstellung i-Kfz geht es hier: Online-Abmeldung über i-Kfz

 

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Es gibt keine Frist.

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  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein),
  • gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder (bitte keinesfalls die Stempelplaketten vorab entfernen!)
  • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt.

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
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  • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
  • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständiger Zulassungsbehörde
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Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

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Widerspruch

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Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) (Wird in einem neuen Fenster geöffnet):

  • § 16 Absatz 1 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • § 17 Verwertungsnachweis

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 13. Januar 2026 freigegeben.

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