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Bürgerservice Karlsruhe

Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen

Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug zulassen?
Wohnen Sie im Stadtgebiet Karlsruhe? 

 

Für Fahrten auf öffentlichen Straßen müssen Sie Ihr Fahrzeug in den meisten Fällen vorher zulassen. Sie erhalten von der Zulassungsbehörde die gestempelten Zulassungspapiere und Kennzeichen.

Welche Fahrzeuge der Zulassungspflicht unterliegen, regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Hinweis: Eine bestimmte Buchstaben- Zahlenkombination des Kennzeichens (Wunschkennzeichen) oder ein bestimmtes Unterscheidungszeichen bei wieder eingeführten „Altkennzeichen“ in einem Landkreis können Sie nur im Rahmen des Zulassungsverfahrens beantragen. Eine nachträgliche Änderung einmal zugeteilter Kennzeichenkombinationen ist nur gegen entsprechende Gebühr möglich. 

Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle

Online-Zulassung über i-Kfz

Wunschkennzeichen online reservieren

Zulassungsstelle: Abgabe von Unterlagen

Zulassungsstelle: Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs

Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung

Zulassungsstelle: SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer beim zuständigen Hauptzollamt

Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Neureut

Bürgerbüro Stupferich

Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
  • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
    Einen Termin buchen Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung
    oder telefonisch über die Behördennummer 115.
  • Digital per iKFZ - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
    Wenn bei Ihnen folgende Voraussetzungen vorliegen, können Sie dies online (i-Kfz) erledigen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
    • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
    • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
    • Es handelt sich nicht um ein Elektro-, Oltimer-, Wechsel- oder Saisonkennzeiche
    • Beispieldarstellungen und Erklärvideos finden Sie unter BMDV - Online-Fahrzeugzulassung

    • Bitte beachten Sie: Aufgrund einer vorübergehenden Regelung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) verzichtet die Stadt Karlsruhe derzeit auf die Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis (nPA) oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID).
  • Schriftlich: Durch Einwurf in den Briefkasten oder Zusendung per Post
    • Bitte senden Sie die erforderlichen Unterlagen per Post an:
      Stadt Karlsruhe
      Zulassungsstelle
      Steinhäuserstraße 22
      76135 Karlsruhe
    • oder werfen Sie diese in einer geeigneten Verpackung in den Briefkasten im Hof der Zulassungsstelle (Rückseite des Gebäudes Steinhäuserstraße 22) ein.
    • Die Angabe Ihrer Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse verkürzt die Bearbeitungszeit bei evtl. fehlenden Unterlagen und ist daher wichtig. Auch wenn Ihnen die Abholbenachrichtigung per E-Mail zugehen kann, wird ihr Anliegen schneller abgeschlossen werden können.

 

Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie bei der Zulassung auch eine Feinstaubplakette beantragen.

Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zulassung des Fahrzeugs. 

Keine.

Bei persönlicher oder schriftlicher Beantragung:

  • Formular: "Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs" vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Formular: "Abgabe von Unterlagen" ausgefüllt und unterschrieben
  • Formular: SEPA-Lastschriftmandat für die Steuer vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
  • EG Übereinstimmungsbescheinigung oder COC (Certificate of Conformity) im Original
  • eVB-Nummer von der Versicherung
  • bei Wunschkennzeichen: Kennzeichenschilder (vorab reservieren)
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie) *
  • bei Nicht-EU-Bürgern: zusätzlich Aufenthaltstitel
  • bei Firmen: zusätzlich Gewerberegisterauszug oder Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: zusätzlich Vereinsregisterauszug

*Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift beigefügt werden.

nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 26,80

Hinweis: Kosten für Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an.

Zahlungsarten
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN

Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

  • Das Hauptzollamt Karlsruhe ist für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.
  • Ohne Erteilung einer Einzugsermächtigung darf die Kfz-Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen.
  • Sollte der Halter nicht der Steuerpflichtige sein, muss die Einzugsermächtigung sowohl vom Steuerpflichtigen (Kontoinhaber) als auch vom Halter unterschrieben werden.
  • Weitere Informationen: Zoll: Zahlung der Kfz-Steuer

Keiner.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 13.05.2022 freigegeben.

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