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Bürgerservice Karlsruhe

Abmeldung / Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Abmeldung über i-KFZ

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle

Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)

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Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.
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Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Für die Abmeldung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
    Termine können Sie online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren.

  • Digital per iKFZ - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
    Wenn bei Ihnen folgende Voraussetzungen vorliegen, können Sie dies online (i-Kfz) erledigen:
    • Das Fahrzeug wurde nach dem 01.01.2015 zugelassen
    • Die Kfz-Kennzeichen besitzen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) besitzt einen verdeckten Sicherheitscode
    • Beispieldarstellungen und Erklärvideos finden Sie unter BMDV - Online-Fahrzeugzulassung
    • Zur Antragstellung i-Kfz geht es hier: Online-Abmeldung über i-Kfz

 

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Es gibt keine Frist.

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  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • ggf. mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder (bitte keinesfalls die Stempelplaketten vorab entfernen!)
  • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt.

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
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  • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
  • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständiger Zulassungsbehörde

Hinweis: Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug persönlich vor Ort bei einer anderen als der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde abmelden, müssen Sie eine erhöhte Gebühr zahlen.

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Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

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keine

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Widerspruch

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Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

  • § 16 (FZV) Absatz 1 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • § 17 (FZV) Verwertungsnachweis

Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 224

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 28. Februar 2025 freigegeben.

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