Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) - Namensänderung melden
Ihr Name hat sich geändert?
Ist Ihr Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe zugelassen?
Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.
Terminvereinbarung
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen.
Zuständige Stelle
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Hinweise
Keine.
Voraussetzungen
Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie die folgende Möglichkeit:
- Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
Termine können Sie online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief im Original
- Hauptuntersuchungsbericht im Original
- Personalausweis oder Reisepass mit geändertem Namen und eingetragenem Adressnachweis;
bei fehlendem Adressnachweis ist zusätzlich eine amtliche Meldebescheinigung vorzulegen.
Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument keine Unterschrift abgedruckt sein, ist zusätzlich zum Ausweisdokument ein weiteres amtliches Dokument (zum Beispiel Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich der Unterschrift vorzulegen. - bei Firmen: zusätzlich aktualisierter Gewerberegisterauszug oder Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: zusätzlich aktualisierter Vereinsregisterauszug
- bei Vertretung zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
Kosten
nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40
Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn
- der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
- als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.
Zahlungsarten
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Rechtsbehelf
Keiner.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 27. Januar 2026 freigegeben.