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Bürgerservice Karlsruhe

Fischereischein beantragen

Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.

Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag Fischereiwesen (PDF)

Verlusterklärung Fischereischein (PDF)

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Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Grötzingen

Bürgerbüro Hohenwettersbach

Bürgerbüro Neureut

Bürgerbüro Stupferich

Bürgerbüro Wettersbach

Bürgerbüro Wolfartsweier

Polizeirecht

die Gemeinde-/Stadtverwaltung beziehungsweise die Verwaltungsgemeinschaft des Hauptwohnortes

Haben Sie als Antragstellerin oder Antragsteller keinen Hauptwohnsitz im Land, ist die Gemeinde zuständig, in deren Bezirk die Fischerei ausgeübt werden soll.

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Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben.

Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.

Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.

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Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

  • Sie sind zwischen 7 und 15 Jahre alt,
  • Sie haben keinen Sachkundenachweis und
  • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis

Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.

Fischereischein auf Lebenszeit

  • Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
  • Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.

Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.

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Geben Sie in der Ortswahl Ihren Wohnort oder den Ort an, in dem Sie die Fischerei ausüben wollen.

Hinweis: In einigen Fällen kann es sein, dass das Verwaltungsverfahren nicht von der Wohnortgemeinde, sondern von einer anderen Gemeinde im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft abgewickelt wird, die noch nicht im Behördenwegweiser eingepflegt ist.
Wir bemühen uns, auch die Verwaltungsgemeinschaften und deren Zuständigkeiten nach und nach in den Behördenwegweiser aufzunehmen.

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Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen.

Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Erteilung des Fischereischeins auf Lebenszeit:
Die Beantragung des Fischereischeins auf Lebenszeit ist per Post unter anderem unter Beifügung des Prüfungszeugnisses im Original möglich.
Sie erhalten das Prüfungszeugnis sowie den Fischereischein mit einem Gebührenbescheid per Post zurück.

Verlängerung:
Verlängerungen von Fischereischeinen sind per Post unter anderem unter Beifügung des Original-Fischereischeines möglich.
Sie erhalten den Fischereischein nach Verlängerung mit einem Gebührenbescheid per Post zurück.

Ein Einwurf der erforderlichen Unterlagen in den Briefkasten ist ebenfalls möglich.

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keine

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  • Personalausweis
  • Passbild
  • Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung
Ergänzung Stadt Karlsruhe

Erteilung des Fischereischeins auf Lebenszeit mit Entrichtung der Fischereiabgabe:

  • Antragsformular
  • Prüfungszeugnis
  • Passbild
  • Kopie Personalausweis / Reisepass

Verlängerung des Fischereischeins (Entrichtung der Fischereiabgabe):

  • Antragsformular
  • Fischereischein
  • Passbild (sofern ein neuer Fischereischein auszustellen ist)
  • Kopie Personalausweis / Reisepass

Ersatzausstellung des Fischereischeins / Touristenscheins / Jugendfischereischeins:

  • Antragsformular
  • Passbild
  • Kopie Personalausweis / Reisepass

Erteilung des Jugendfischereischeins:

  • Antragsformular
  • Passbild
  • Kopie Personalausweis / Reisepass
  • Kopie Personalausweis / Reisepass der erziehungsberechtigten Person
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Die Gemeinden legen die Gebühren für die Fischereischeine fest.

Zusätzlich Fischereiabgabe:

EUR 12,00 pro Jahr

Diese Abgabe entfällt für den Jugendfischereischein.

Ergänzung Stadt Karlsruhe
  • Gebühr für die Erteilung des Fischereischeins auf Lebenszeit: 32,00 Euro
  • Gebühr für die Verlängerung des Fischereischeins (Entrichtung der Fischereiabgabe): 16,00 Euro
  • Gebühr für die Ersatzausstellung des Fischereischeins / Touristenscheins / Jugendfischereischeins: 24,00 Euro
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kein

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Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG):

  • § 31 Fischereischein
  • § 32 Jugendfischereischein
  • § 33 Versagungsgründe
  • § 35 Zuständigkeit
  • § 36 Fischereiabgabe

Landesfischereiverordnung (LFischVO):

  • § 14 Sachkundenachweis
  • § 15 Fischereiprüfung
  • § 16 Vorbereitungslehrgang
  • § 17 Durchführung der Fischerprüfung
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16.10.2025 Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Karlsruhe

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