Es gibt Lebenssituationen, in denen zusätzliche standesamtliche Urkunden benötigt werden.
Grundsätzliches zur Zuständigkeit
Nachstehende Urkunden können beantragt werden:
Hinweis:
Seit 01.05.2023 kann eine „Auskunft über die Geburtszeit“ nicht mehr ausgestellt werden.
Stattdessen bestellen Sie bitte eine Geburtsurkunde. Diese enthält die Angabe über die Geburtszeit.
Weitere Informationen zu standesamtlichen Urkunden
Hinweis: Für Neugeborene ist keine Online-Bestellung von Urkunden möglich.
In diesem Fall wenden sich die Eltern bitte zuerst an geburten@oa.karlsruhe.de oder die Behördennummer 115. Weitere Informationen:
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Die Urkunden können mit dem Formular direkt online bestellt und bezahlt werden.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Bitte Verrechnungsscheck oder Kopie der Überweisung beifügen.
Urkundenstelle: Infoblatt Datenschutz: Ausstellung von standesamtlichen Urkunden (PDF)
Information zur Datenerhebung für die Ausstellung von standesamtlichen Urkunden nach Artikel 13 der Datenschutz- Grundverordnung (EU DSGVO)
Das Standesamt Karlsruhe stellt nur dann standesamtliche Urkunden aus,
Ebenso werden Lebenspartnerschaftsurkunden ausgestellt, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht beim Standesamt, sondern beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe oder beim Landratsamt Karlsruhe begründet wurde.
Fristen für die Führung der Personenstandsbücher
Es gelten folgende Fristen:
Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. –bücher an das Stadtarchiv Karlsruhe abgeben. Nachweise aus älteren Registern sind dort erhältlich.
Weitere Informationen: Stadtarchiv Karlsruhe
Die Bestellung von standesamtlichen Urkunden kann schriftlich (per Post oder Briefkasten-Einwurf) oder über einen Online-Dienst erfolgen.
Urkundenbestellung online
Es gibt folgende Bezahlmöglichkeiten:
Der Versand der Urkunde/n erfolgt per Post.
Urkundenbestellung per Post
Die Gebühren können wie folgt gezahlt werden:
Das Formular und der Nachweis über die Vorkasse beziehungsweise der Verrechnungsscheck werden an das Standesamt Karlsruhe-Stadt geschickt.
Zu beachten:
Keine.
Möglicherweise
Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell 3 Wochen.
Keine.
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes - PStV:
§ 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 12. März 2025 freigegeben.