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Bürgerservice Karlsruhe

Urkunde bestellen

Es gibt Lebenssituationen, in denen zusätzliche standesamtliche Urkunden benötigt werden.

Grundsätzliches zur Zuständigkeit

  • Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geburt, die Eheschließung, die Begründung der Lebenspartnerschaft oder der Sterbefall ereignet hat.
  • Karlsruhe ist in 5 Standesamtsbezirke aufgeteilt:
    Karlsruhe (Stadt), Karlsruhe-Durlach, Karlsruhe-Neureut, Karlsruhe-Grötzingen, Karlsruhe-Wettersbach.

Nachstehende Urkunden können beantragt werden:

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Internationale (= mehrsprachige) Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
  • Bescheinigungen über eine Erklärung zur Namensführung
  • Beglaubigte Registerausdrucke (beglaubigte Abschriften) aus allen Registern

Hinweis:
Seit 01.05.2023 kann eine „Auskunft über die Geburtszeit“ nicht mehr ausgestellt werden.
Stattdessen bestellen Sie bitte eine Geburtsurkunde. Diese enthält die Angabe über die Geburtszeit.

Weitere Informationen zu standesamtlichen Urkunden

Hinweis: Für Neugeborene ist keine Online-Bestellung von Urkunden möglich.
In diesem Fall wenden sich die Eltern bitte zuerst an geburten@oa.karlsruhe.de oder die Behördennummer 115. Weitere Informationen:

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Urkundenbestellung online

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Urkundenbestellung per Post

Urkundenstelle: Infoblatt Datenschutz: Ausstellung von standesamtlichen Urkunden (PDF)

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Das Standesamt Karlsruhe stellt nur dann standesamtliche Urkunden aus,

  • wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Karlsruhe ereignet hat und
  • die Frist für die Führung der Personenstandsbücher noch nicht abgelaufen ist.

Ebenso werden Lebenspartnerschaftsurkunden ausgestellt, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht beim Standesamt, sondern beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe oder beim Landratsamt Karlsruhe begründet wurde.

Fristen für die Führung der Personenstandsbücher
Es gelten folgende Fristen:

  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Eheregister 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre

Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. –bücher an das Stadtarchiv Karlsruhe abgeben. Nachweise aus älteren Registern sind dort erhältlich.
Weitere Informationen: Stadtarchiv Karlsruhe

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Die Bestellung von standesamtlichen Urkunden kann schriftlich (per Post oder Briefkasten-Einwurf) oder über einen Online-Dienst erfolgen.

Urkundenbestellung online

  • Die Urkunden können direkt online bestellt und bezahlt werden.
  • Nachdem das Formular "Urkundenbestellung online" vollständig ausgefüllt ist, wird "Online Einreichen mit Bezahlsystem" ausgewählt.

Es gibt folgende Bezahlmöglichkeiten:

  • Zahlen per Lastschrift (nicht möglich über Schweizer Bankkonten)
    Die fällige Gebühr wird von uns einmalig eingezogen.
  • Zahlen via PayPal
    Voraussetzung ist ein PayPal-Konto.

Der Versand der Urkunde/n erfolgt per Post.


Urkundenbestellung per Post

  • Für diesen Bestellweg ist das Formular "Urkundenbestellung per Post" zu verwenden.
  • Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, wird es ausgedruckt und unterschrieben.

Die Gebühren können wie folgt gezahlt werden:

  1. Verrechnungsscheck
    Der Urkundenbestellung wird ein Verrechnungsscheck beigefügt.

  2. Vorkasse
    Die Gebühr wird vorab an das Standesamt Karlsruhe überwiesen.

    Bankverbindung:
    Sparkasse Karlsruhe
    IBAN: DE66 6605 0101 0009 0009 69
    BIC: KARSDE66XXX
    Verwendungszweck (bitte unbedingt angeben): 1.320.12.23.06

    Der Urkundenbestellung wird als Nachweis der Überweisung entweder eine Kopie des Überweisungsträgers oder ein Ausdruck aus dem Online-Banking beigefügt.

Das Formular und der Nachweis über die Vorkasse beziehungsweise der Verrechnungsscheck werden an das Standesamt Karlsruhe-Stadt geschickt.


Zu beachten:

  • Beim Standesamt Karlsruhe-Stadt ist eine persönliche Urkundenbestellung nicht möglich.
  • Eine Urkundenbestellung per Telefon oder Fax ist nicht möglich.
  • Die Stornogebühr für bestellte und vorab bezahlte Urkunden, deren Register (z. B. Geburtenregister) sich nicht bei den Karlsruher Standesämtern befinden, beträgt 20 Euro.
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Keine.

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Möglicherweise

  • Nachweis des rechtlichen Interesses:
    beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
  • Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)
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  • Personenstandsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister: 20,00 Euro
  • Internationale Personenstandsurkunde: 20,00 Euro
  • Bescheinigung Namensänderung: 20,00 Euro
  • Auskunft Geburtszeit: 20,00 Euro
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Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell 3 Wochen.

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Keine.

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Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

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Personenstandsgesetz - PStG:

  • § 57 Eheurkunde
  • § 58 Lebenspartnerschaftsurkunde
  • § 59 Geburtsurkunde
  • § 60 Sterbeurkunde
  • § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes - PStV:

  • § 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

§ 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 12. März 2025 freigegeben.

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