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Bürgerservice Karlsruhe

Urkunde bestellen

Es gibt Lebenssituationen, in denen zusätzliche standesamtliche Urkunden benötigt werden.

Grundsätzliches zur Zuständigkeit

  • Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geburt, die Eheschließung, die Begründung der Lebenspartnerschaft oder der Sterbefall ereignet hat.
  • Karlsruhe ist in 5 Standesamtsbezirke aufgeteilt:
    Karlsruhe (Stadt), Karlsruhe-Durlach, Karlsruhe-Neureut, Karlsruhe-Grötzingen, Karlsruhe-Wettersbach.

Nachstehende Urkunden können beantragt werden:

  • Geburtsurkunde
  • Auskunft über die Geburtszeit
  • Eheurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Internationale (= mehrsprachige) Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
  • Bescheinigungen über eine Erklärung zur Namensführung
  • Beglaubigte Registerausdrucke (beglaubigte Abschriften) aus allen Registern

Weitere Informationen zu standesamtlichen Urkunden

Hinweis: Für Neugeborene ist keine Online-Bestellung von Urkunden möglich.
In diesem Fall wenden sich die Eltern bitte zuerst an geburten@oa.karlsruhe.de oder die Behördennummer 115. Weitere Informationen:



Unter dem Reiter Formulare können Sie die Urkunden online bestellen.

Urkundenbestellung online

Urkundenbestellung per Post

Urkundenstelle: Infoblatt Datenschutz: Ausstellung von standesamtlichen Urkunden

Das Standesamt Karlsruhe stellt nur dann standesamtliche Urkunden aus,

  • wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Karlsruhe ereignet hat und
  • die Frist für die Führung der Personenstandsbücher noch nicht abgelaufen ist.

Ebenso werden Lebenspartnerschaftsurkunden ausgestellt, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht beim Standesamt, sondern beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe oder beim Landratsamt Karlsruhe begründet wurde.

Fristen für die Führung der Personenstandsbücher

Es gelten folgende Fristen:

  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Eheregister 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre

Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. –bücher an das Stadtarchiv Karlsruhe abgeben. Nachweise aus älteren Registern sind dort erhältlich.
Weitere Informationen: Stadtarchiv Karlsruhe

Die Bestellung von standesamtlichen Urkunden kann schriftlich (per Post oder Briefkasten-Einwurf) oder über einen Online-Dienst erfolgen.

Urkundenbestellung online

  • Die Urkunden können direkt online bestellt und bezahlt werden.
  • Nachdem das Formular "Urkundenbestellung online" vollständig ausgefüllt ist, wird "Online Einreichen mit Bezahlsystem" ausgewählt.

Es gibt folgende Bezahlmöglichkeiten:

  • Zahlen per Giropay – Onlineüberweisung
    Ein Online-Banking-Konto bei einer an giropay teilnehmenden Bank ist Voraussetzung.
    Über ePayBL wird man sicher und direkt zum Online-Banking der Bank oder Sparkasse geleitet.
    Derzeit teilnehmenden Banken:
    BBBank, Postbank, Sparkassen, Deutsche Kreditbank, Volks- und Raiffeisenbanken, GLS Gemeinschaftsbank, PSD-Bank, Comdirect Bank, Merkur Bank, MLP, Cronbank, Bankhaus Ellwanger & Geiger, Bank Schilling & Co., Bankhaus Bauer sowie die CVW Privatbank AG.
  • Zahlen per Lastschrift (nicht möglich über Schweizer Bankkonten)
    Die fällige Gebühr wird von uns einmalig eingezogen.
  • Zahlen via PayPal
    Voraussetzung ist ein PayPal-Konto.

Der Versand der Urkunde/n erfolgt per Post.


Urkundenbestellung per Post

  • Für diesen Bestellweg ist das Formular "Urkundenbestellung per Post" zu verwenden.
  • Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, wird es ausgedruckt und unterschrieben.

Die Gebühren können wie folgt gezahlt werden:

  1. Verrechnungsscheck
    Der Urkundenbestellung wird ein Verrechnungsscheck beigefügt.

  2. Vorkasse
    Die Gebühr wird vorab an das Standesamt Karlsruhe überwiesen.

    Bankverbindung:
    Sparkasse Karlsruhe
    IBAN: DE66 6605 0101 0009 0009 69
    BIC: KARSDE66XXX
    Verwendungszweck (bitte unbedingt angeben): 1.320.12.23.06

    Der Urkundenbestellung wird als Nachweis der Überweisung entweder eine Kopie des Überweisungsträgers oder ein Ausdruck aus dem Online-Banking beigefügt.

Das Formular und der Nachweis über die Vorkasse beziehungsweise der Verrechnungsscheck werden an das Standesamt Karlsruhe-Stadt geschickt.


Zu beachten:

  • Eine persönliche Urkundenbestellung sowie eine Bestellung per Telefon oder Fax ist nicht möglich.
  • Die Stornogebühr für bestellte und vorab bezahlte Urkunden, deren Register (z. B. Geburtenregister) sich nicht bei den Karlsruher Standesämtern befinden, beträgt 12 Euro.

Keine.

Möglicherweise

  • Nachweis des rechtlichen Interesses:
    beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
  • Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)

 

  • Personenstandsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister: 12,00 Euro
  • Internationale Personenstandsurkunde: 12,00 Euro
  • Bescheinigung Namensänderung: 10,00 Euro
  • Auskunft Geburtszeit: 10,00 Euro

Keine.

Keinen.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 15.07.2022 freigegeben.

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