Sterbeurkunde beantragen
Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten, zum Beispiel die Einsargung oder Überführung, den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.
Die Sterbeurkunde enthält
- die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
- gegebenenfalls Geburtsnamen,
- Ort und Tag der Geburt,
- den letzten Wohnsitz,
- den Familienstand,
- die Vornamen und den Familiennamen der Ehegattin beziehungsweise des Ehegatten oder der Lebenspartnerin beziehungsweise des Lebenspartners zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn die andere Ehegattin beziehungsweise der andere Ehegatte oder die andere Lebenspartnerin beziehungsweise der andere Lebenspartnervorher verstorben ist. Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
- den Sterbeort und
- den Zeitpunkt des Todes.
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.
Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Die Urkunden können mit dem Formular direkt online bestellt und bezahlt werden.
Hinweis: Beim Standesamt Karlsruhe-Stadt beträgt die Bearbeitungsdauer aktuell etwa 8 Wochen.
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Bitte Verrechnungsscheck oder Kopie der Überweisung beifügen.
Hinweis: Beim Standesamt Karlsruhe-Stadt beträgt die Bearbeitungsdauer aktuell etwa 8 Wochen.
Urkundenstelle: Infoblatt Datenschutz: Ausstellung von standesamtlichen Urkunden (PDF)
Information zur Datenerhebung für die Ausstellung von standesamtlichen Urkunden nach Artikel 13 der Datenschutz- Grundverordnung (EU DSGVO)
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
- Sie sind 16 Jahre alt.
- Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
- Ehefrau oder Ehemann, Lebenspartnerin oder Lebenspartner der verstorbenen Person
- Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes
Verfahrensablauf
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Sterbeortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch per Fax, Mail oder telefonisch bestellen können. In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,
- ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
- wie Sie die Gebühren bezahlen können.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nur möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignet hat.
Die Bestellung von standesamtlichen Urkunden kann online, schriftlich (per Post oder Briefkasten-Einwurf) oder persönlich erfolgen.
Urkundenbestellung online
- Die Urkunden können direkt online bestellt und bezahlt werden.
- Nachdem das Formular "Urkundenbestellung online" vollständig ausgefüllt ist, wird "Online Einreichen mit Bezahlsystem" ausgewählt.
Es gibt folgende Bezahlmöglichkeiten:
- Zahlen per Lastschrift (nicht möglich über Schweizer Bankkonten)
Die fällige Gebühr wird von uns einmalig eingezogen. - Zahlen via PayPal
Voraussetzung ist ein PayPal-Konto.
Der Versand der Urkunde/n erfolgt per Post.
Urkundenbestellung per Post
- Für diesen Bestellweg ist das Formular "Urkundenbestellung per Post" zu verwenden.
- Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, wird es ausgedruckt und unterschrieben.
Die Gebühren können wie folgt gezahlt werden:
- Verrechnungsscheck
Der Urkundenbestellung wird ein Verrechnungsscheck beigefügt. - Vorkasse
Die Gebühr wird vorab an das Standesamt Karlsruhe überwiesen.
Bankverbindung:
Sparkasse Karlsruhe
IBAN: DE66 6605 0101 0009 0009 69
BIC: KARSDE66XXX
Verwendungszweck (bitte unbedingt angeben): 1.320.12.23.06
Der Urkundenbestellung wird als Nachweis der Überweisung entweder eine Kopie des Überweisungsträgers oder ein Ausdruck aus dem Online-Banking beigefügt.
Das Formular und der Nachweis über die Vorkasse beziehungsweise der Verrechnungsscheck werden an das Standesamt Karlsruhe-Stadt geschickt.
Persönliche Vorsprache und Abholung der Urkunden nach vorheriger Terminvereinbarung.
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Geburtsortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Ausnahme: Beim Standesamt Karlsruhe-Stadt ist eine persönliche Urkundenbestellung nicht möglich.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich
Zu beachten:
- Eine Urkundenbestellung per Telefon oder Fax ist nicht möglich.
- Die Stornogebühr für bestellte und vorab bezahlte Urkunden, deren Register (zum Beispiel Geburtenregister) sich nicht bei den Karlsruher Standesämtern befinden, beträgt 20 Euro.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten
- unter Umständen: Angabe des Sterbetages
- Darüber hinaus können erforderlich sein:
- Nachweis des rechtlichen Interesses
- Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)
Kosten
- Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je EUR 20,00
- Internationale Sterbeurkunde: je EUR 20,00
Gebührenfrei sind Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für
- die Krankenkasse,
- die gesetzliche Rentenversicherung und
- das Versorgungs- und Sozialamt.
Bearbeitungsdauer
- Beim Standesamt Karlsruhe-Stadt beträgt die Bearbeitungsdauer aktuell etwa 8 Wochen.
- Bei den Standesämtern in Durlach, Grötzingen, Neureut und Wettersbach beträgt die Bearbeitungsdauer aktuell 3 Wochen.
Vertiefende Informationen
Standesamtsbezirke in Karlsruhe
Allgemeine Hinweise zu standesamtlichen Urkunden
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Rechtsgrundlage
- § 60 Sterbeurkunde
- § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes - PStV:
- § 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister
§ 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Freigabevermerk
08.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Karlsruhe