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Bürgerservice Karlsruhe

Ausstellung einer Eheurkunde beantragen

Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe.

Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen:

  • Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung
  • Ort und Tag ihrer Geburten
  • Ort und Tag der Eheschließung
  • Namen der Ehegatten nach der Eheschließung

Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.

Benötigen Sie weitere Eheurkunden zum Beispiel in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren? Sie können diese jederzeit beantragen.

Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist

  • eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise
  • bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.

Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen, die im Register vermerkt sind.

Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen.

Internationale Eheurkunde

Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Urkundenbestellung online

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Urkundenbestellung per Post

Urkundenstelle: Infoblatt Datenschutz: Ausstellung von standesamtlichen Urkunden (PDF)

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Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Vorfahren und Abkömmlinge wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
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Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen und die Gebühr

sofort bezahlen.

Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,

  • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
  • wie Sie die Gebühr bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Manche Gemeinden und Städte bieten Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Eheschließung ereignet hat.

Die Bestellung von standesamtlichen Urkunden kann online, schriftlich (per Post oder Briefkasten-Einwurf) oder persönlich erfolgen.

Urkundenbestellung online

  • Die Urkunden können direkt online bestellt und bezahlt werden.
  • Nachdem das Formular "Urkundenbestellung online" vollständig ausgefüllt ist, wird "Online Einreichen mit Bezahlsystem" ausgewählt.

Es gibt folgende Bezahlmöglichkeiten:

  • Zahlen per Lastschrift (nicht möglich über Schweizer Bankkonten)
    Die fällige Gebühr wird von uns einmalig eingezogen.
  • Zahlen via PayPal
    Voraussetzung ist ein PayPal-Konto.

Der Versand der Urkunde/n erfolgt per Post.


Urkundenbestellung per Post

  • Für diesen Bestellweg ist das Formular "Urkundenbestellung per Post" zu verwenden.
  • Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, wird es ausgedruckt und unterschrieben.

Die Gebühren können wie folgt gezahlt werden:

  • Verrechnungsscheck
    Der Urkundenbestellung wird ein Verrechnungsscheck beigefügt.
  • Vorkasse
    Die Gebühr wird vorab an das Standesamt Karlsruhe überwiesen.

    Bankverbindung:
    Sparkasse Karlsruhe
    IBAN: DE66 6605 0101 0009 0009 69
    BIC: KARSDE66XXX
    Verwendungszweck (bitte unbedingt angeben): 1.320.12.23.06

    Der Urkundenbestellung wird als Nachweis der Überweisung entweder eine Kopie des Überweisungsträgers oder ein Ausdruck aus dem Online-Banking beigefügt.

Das Formular und der Nachweis über die Vorkasse beziehungsweise der Verrechnungsscheck werden an das Standesamt Karlsruhe-Stadt geschickt.


Persönliche Vorsprache und Abholung der Urkunden nach vorheriger Terminvereinbarung.
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Geburtsortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Ausnahme: Beim Standesamt Karlsruhe-Stadt ist eine persönliche Urkundenbestellung nicht möglich.

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich


Zu beachten:

  • Eine Urkundenbestellung per Telefon oder Fax ist nicht möglich.
  • Die Stornogebühr für bestellte und vorab bezahlte Urkunden, deren Register (zum Beispiel Geburtenregister) sich nicht bei den Karlsruher Standesämtern befinden, beträgt 20 Euro.
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keine

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  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
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  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 20,00
  • Internationale Eheurkunde: je EUR 20,00
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Ergänzung Stadt Karlsruhe
  • Beim Standesamt Karlsruhe-Stadt beträgt die Bearbeitungsdauer aktuell etwa 8 Wochen.
  • Bei den Standesämtern in Durlach, Grötzingen, Neureut und Wettersbach beträgt die Bearbeitungsdauer aktuell 3 Wochen
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keine

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Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

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Personenstandsgesetz (PStG):

  • § 57 Eheurkunde
  • § 62 Urkundenerteilung

Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV):

  • § 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO):

  • §5 Erhebung von Gebühren und Auslagen

in Verbindung mit

Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

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24.06.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Karlsruhe

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