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Bürgerservice Karlsruhe

Eheurkunde - Ausstellung beantragen

Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe.

Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen:

  • Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung
  • Ort und Tag ihrer Geburten
  • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sie sich aus dem Registereintrag ergibt
  • Ort und Tag der Eheschließung
  • Namen der Ehegatten nach der Eheschließung

Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.

Benötigen Sie zum Beispiel in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren weitere Eheurkunden? Jederzeit können Sie diese beantragen.

Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist

  • eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise
  • bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.

Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen die im Register vermerkt sind.

Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen.

Internationale Eheurkunde

Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

Urkundenbestellung online

Urkundenbestellung per Post

Urkundenstelle: Infoblatt Datenschutz: Ausstellung von standesamtlichen Urkunden

Das Standesamt Karlsruhe stellt nur dann standesamtliche Urkunden aus,

  • wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Karlsruhe ereignet hat und
  • die Frist für die Führung der Personenstandsbücher noch nicht abgelaufen ist.

Fristen für die Führung der Personenstandsbücher
Es gelten folgende Fristen:

  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Eheregister 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre

Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. –bücher an das Stadtarchiv Karlsruhe abgeben. Nachweise aus älteren Registern sind dort erhältlich.
Weitere Informationen: Stadtarchiv Karlsruhe

Ebenso werden Lebenspartnerschaftsurkunden ausgestellt, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht beim Standesamt, sondern beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe oder beim Landratsamt Karlsruhe begründet wurde.

Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Vorfahren und Abkömmlinge wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Eheschließung ereignet hat.

Persönliche Vorsprache und Abholung der Urkunden nach vorheriger Terminvereinbarung
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.

  • Bitte beachten:
    Beim Standesamt Karlsruhe-Stadt ist keine persönliche Vorsprache zur Urkundenbestellung möglich.

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich

Urkundenbestellung online
Die Urkunden können direkt online bestellt und bezahlt werden.
Nachdem das Formular "Urkundenbestellung online" vollständig ausgefüllt ist, wird "Online Einreichen mit Bezahlsystem" ausgewählt.

Es gibt folgende Bezahlmöglichkeiten:

  1. Zahlen per Giropay - Onlineüberweisung
    Ein Online-Banking-Konto bei einer an giropay teilnehmenden Bank ist Voraussetzung. Über ePayBL wird man sicher und direkt zum Online-Banking der Bank oder Sparkasse geleitet.
    Derzeit teilnehmenden Banken:
    BBBank, Postbank, Sparkassen, Deutsche Kreditbank, Volks- und Raiffeisenbanken, GLS Gemeinschaftsbank, PSD-Bank, Comdirect Bank, Merkur Bank, MLP, Cronbank, Bankhaus Ellwanger & Geiger, Bank Schilling & Co., Bankhaus Bauer sowie die CVW Privatbank AG.

  2. Zahlen per Lastschrift (nicht möglich über Schweizer Bankkonten)
    Die fällige Gebühr wird von uns einmalig eingezogen.

  3. Zahlen via PayPal
    Voraussetzung ist ein PayPal-Konto.

Der Versand der Urkunde/n erfolgt per Post.

Urkundenbestellung per Post
Für diesen Bestellweg ist das Formular "Urkundenbestellung per Post" zu verwenden.
Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, wird es ausgedruckt und unterschrieben.

Die Gebühren können wie folgt gezahlt werden:

  1. Verrechnungsscheck
    Der Urkundenbestellung wird ein Verrechnungsscheck beigefügt.

  2. Vorkasse
    Die Gebühr wird vorab an das Standesamt Karlsruhe überwiesen.

    Bankverbindung:
    Sparkasse Karlsruhe
    IBAN: DE66 6605 0101 0009 0009 69
    BIC: KARSDE66XXX
    Verwendungszweck (bitte unbedingt angeben): 1.320.12.23.06

    Der Urkundenbestellung wird als Nachweis der Überweisung entweder eine Kopie des Überweisungsträgers oder ein Ausdruck aus dem Online-Banking beigefügt.

Das Formular und der Nachweis über die Vorkasse beziehungsweise der Verrechnungsscheck werden an das Standesamt Karlsruhe-Stadt geschickt.

Zu beachten:

  • Eine Urkundenbestellung per Telefon oder Fax ist nicht möglich.
  • Die Stornogebühr für bestellte und vorab bezahlte Urkunden, deren Register (z. B. Geburtenregister) sich nicht bei den Karlsruher Standesämtern befinden, beträgt 20 Euro.

Keine.

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 20,00
  • Internationale Eheurkunde: je EUR 20,00

Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell 4 bis 6 Wochen.

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 26.03.2024 freigegeben.

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